§ 1 Leistungen des Serviceanbieters
- Der Serviceanbieter stellt dem Servicenehmer .de Domains zur freien Verwendung zur Verfügung.
- Der Serviceanbieter bleibt Eigentümer der Domain.
- Den konkreten Erfolg der Anmeldung der Domain, d.h. die tatsächliche Registrierung schuldet der Servicenehmer nicht. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Registrierungsstelle Denic.
- Der Servicenehmer übernimmt keine Gewähr dafür, das die Domain tatsächlich zugeteilt und frei von Rechten Dritter ist.
- Nach der Anmeldung ist der Serviceanbieter verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen gegenüber der Registrierungsstelle zu unternehmen, um die Registierung der Domain aufrecht zu erhalten. Diese Verpflichtung besteht nur während dieser Vertragslaufzeit.
- Der Servicenehmer ist verpflichtet den Serviceanbieter von allen Rechten Dritter in Bezug auf die Domain freizuhalten.
§ 2 Vertragsdauer und Beendigung
Die Vertragszeit beginnt mit dem Bestätigen der Registrierung durch den Servicenehmer beim Serviceanbieter und endet nach Ablauf von 24 Monaten. Sie verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn eine der Parteien nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Mietzeit der Verlängerung widerspricht. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund ist beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund für den Serviceanbieter ist insbesondere bei, Zahlungsverzug des Servicenehmers in Höhe von mehr als einem monatlichem Entgelt für die Nutzungsüberlassung, Verletzung erheblicher Mitwirkungspflichten, Rechtswidrige Einstellung von Dateien. Kündigung und Widerspruch müssen schriftlich erfolgen. Mit dem Ende der Vertragszeit wird der Zugang gesperrt.
§ 3 Gewährleistung und Haftung
Der Serviceanbieter haftet für sämtliche sich ergebenden Schäden aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern:
- Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern und leitenden Angestellten des Serviceanbieters, bei schwerwiegendem Organisationsverschulden, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz haftet der Serviceanbieter ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Serviceanbieter, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und ausschließlich für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehen bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise gerechnet werden muss. Vorhersehbar im vorgenannten Sinne ist nicht der Totalausfall des Servers.
- Die Haftung für einen von dem Serviceanbieter zu vertretenden Verlust von Daten oder Programmen ist zudem auf den Schaden begrenzt, der auch eingetreten ist bzw. wäre, wenn der Servicenehmer seine Daten innerhalb angemessener Intervalle (mindestens jedoch einmal täglich) gesichert hat bzw. hätte; der Beweis der ordnungsgemäßen Datensicherung obliegt dem Servicenehmer. Die Nutzung der virtuellen Kanzlei entbindet den Servicenehmer nicht von der berufsrechtlichen Verpflichtung zum Führen von Handakten.
- In den Fällen der Ziffern 2 bis 3 ist die Haftung je Schadensereignis summenmäßig begrenzt auf den Betrag von 5.000 EUR.
- Eine Haftung für entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Ebenso ist jegliche verschuldensunabhängige Haftung, etwa für bei Vertragsschluss vorhandene Fehler, ausgeschlossen.
- Vorstehende Haftungseinschränkungen erstrecken sich auch auf Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und Subunternehmer des Serviceanbieters.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Die von dem Servicenehmer an den Serviceanbieter zu zahlende monatliche
Vergütung wird bei Registrierung der Domain für 12 Monate
im Voraus fällig.
Der Rechnungsbetrag wird vom Serviceanbieter im Wege des Lastzugsverfahrens
vom Konto des Servicenehmers eingezogen. Der Lastschrifteinzug erfolgt
10 Tage nach Rechnungsstellung.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Andere Zahlungsweisen bedürfen der gesonderten Vereinbarung.
§ 5 Nebenbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis bezieht sich auch auf die Abänderung der Schriftformabrede.
- Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
- Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag und über die Wirksamkeit dieser Vereinbarung Saarbrücken vereinbart.
- Auf diesen Vertrag ist alleine deutsches Recht anwendbar.
- Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sie haben nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sind so umzudeuten, dass der mit ihnen beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Ist eine Umdeutung unmöglich, sind die Parteien verpflichtet, eine Abrede zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
e.Consult AG
Stand 06/2009
