Schadenmanager
Versicherungen

Deckungsanfrage Rechtsschutz

Als Deckungsanfrage bezeichnet man das Schreiben des Rechtsanwaltes an die Rechtsschutzversicherung mit der Bitte um Prüfung des Deckungsschutzes. Das bedeutet, der Rechtsanwalt will von der Rechtsschutzversicherung wissen, ob diese im vorliegenden Fall bereit ist die anfallenden Kosten zu übernehmen. Die Deckungsanfrage wurde früher oft per Brief oder per Telefax an den Versicherer gestellt. Inzwischen sind viele Anwälte dazu übergegangen Deckungsanfragen elektronisch an die Rechtsschutzversicherung zu übersenden.  Führende Systeme, wie der Schadenmanager der e.Consult AG bieten die Möglichkeit Deckungsanfragen online zu stellen.


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