Deckungszusage Rechtsschutz
Bei der Deckungszusage unterscheidet man zwischen der vorläufigen Deckungszusage und der endgültigen Deckungszusage. Die vorläufige Deckungszusage Die vorläufige Deckungszusage ist eine Vereinbarung von vorläufigem Versicherungsschutz vor Abschluss eines endgültigen Vertrages, auch vor Zahlung des ersten Beitrags. Wobei zu beachten ist, dass der Versicherungsvertrag und die Deckungszusage rein rechtlich betrachtet zwei unterschiedliche Verträge darstellen. Wenn der Versicherer eine Deckungszusage trifft, dann hat der in der Regel auch die Pflicht die Gefahr zur tragen. Daher sind Versicherungen in dieser Beziehung eher vorsichtig. Was auch verständlich ist. In folgenden Fällen werden vorläufige Deckungszusagen erteilt: Zum Beispiel, wenn die Police noch nicht fertig ist, der Kunde aber darauf besteht.
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