Schadenprozess Def.
Unter dem Schadenprozess versteht man alle Handlungen und Tätigkeiten, die im Laufe einer Schadenabwicklung zu erbringen sind. Kennzeichnend für den Schadenprozess sind die vielen Beteiligten zu denen Geschädigte, Schädiger, Ärzte, Rechtsanwälte, Werkstätten, Sachverständige und Autovermieter gehören. Eine Vielzahl von unterschiedlich ausgeprägten Kommunikationswegen wird genutzt. Die Schadenbearbeitung kann von jedem der Beteiligten ausgelöst werden. Es ist nicht von vorneherein bestimmbar, wie der Prozess abläuft. Die Geschäftsvorfälle sind nicht übergreifend definiert. Um hier eine Vereinheitlichung im Sinne einer Prozessoptimierung zu erreichen, wurde das GDV-Branchennetz gegründet.
zurück
