Anwaltswerbung mit schadenfix.de richtig eingesetzt

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Wie schon im Schadenfixblog berichtet wurde, gibt es seit ein paar Tagen die Möglichkeit, den Bußgeldkatalog von schadenfix.de kostenlos in die eigene Kanzleihomepage einzubinden. Das ist recht einfach, bringt dem (potentiellen) Mandanten einen Mehrwert und steigert so auf Dauer – 50 % aller Mandate enstehen durch Empfehlung- die Besucherzahlen der eigenen Internetpräsenz.


Werbung für die Konkurrenz machen? Einige Kanzleien haben uns in der Zwischenzeit auf ein klassisches Dilemma hingewiesen: Wenn man als Anwalt den Bußgeldkatalog verlinkt, dann verlinkt man auf schadenfix.de und dort könnte der (potentielle) Mandant auf die Idee kommen sich einen anderen Anwalt zur Lösung seines Bußgeldproblem zu suchen. Das wäre nun nicht im Sinne des Erfinders. So kollegial man auch sein mag, keiner macht gerne Werbung für die Wettbewerber

Was tun? Sprach Zeus Gemeinsam mit unserem langjährigen Kunden Rechtsanwalt Alexander Fehn aus Schweinfurt, haben wir eine Lösung gefunden. Der Link zum Bußgeldkatalog wird nun so aufgebaut, dass – quasi als Briefkopf- die Adresse der Kanzlei Fehn und Kollegen eingeblendet wird und als Sahnehäubchen, die Schaden- und Bußgeldmeldebuttons aus schadenfix.de auch eingeblendet werden.

Schadenmeldung Bußgeldkatalog


Der Rechtsuchende kann die Kanzlei direkt kontaktieren Und so erhält der Rechtssuchende ein prima Angebot: Er kann im Bußgeldkatalog stöbern und die potentielle Strafe berechnen und sich dann unmittelbar mit dem Anwalt in Verbindung setzen – telefonisch oder per Formular. Der Anwalt ist auch zufrieden, weil er Chancen auf mehr Mandate erhält und für die Konkurrenz keine Werbung machen muß. Wenn Sie Tipps und Hilfe bei der Einbindung in Ihre Homepage brauchen, schreiben Sie uns einfach eine Mail mit dem Betreff „Bußgeldkatalog Tipps“.


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Kommentare

  1. 05.05.2010 um 21:11 Uhr
    Otto Kratz
    Antworten

    Ich benötige Hilfe für die Einbindung des
    Bußgeldkataloges in meine Homepage
    MfG
    Otto Kratz