Elektronischer Rechtsverkehr – Beck'sches Rechtsanwaltshandbuch empfiehlt WebAkte der e.Consult

Unabdingbar für den Anwalt ist, dem Fortschritt in der elektronischen Kommunikation Stand zu halten, jedoch nicht auf Kosten seiner Seriosität und Professionalität. Vertrauensvolle Mandantenkommunikation und das achten der Interessenwahrungspflicht ist das A und O im Mandatsverhältnis. Eine weitere beachtliche Gewichtung ist das Einsparpotential. Ebenso gilt als Dienstleister, der Erwartungshaltung der Mandantschaft bezüglich Zeit und Geschwindigkeit gerecht zu werden.
In der Praxis wird zwar häufig basierend auf ausdrücklichem oder konkludentem Einverständnis via Email korrespondiert oder via Fax personenbezogene Daten verarbeitet, diese laufen jedoch gänzlich über Server der jeweiligen Provider und gelten nicht als abhörsicher.
Um gänzlich der Problematik eines IT-Security-Workflows zu entgehen und die Professionalität zu wahren, ist für den Anwalt von heute die WebAkte die komfortabelste Lösung.
(vgl. Degen in Beck´sches Rechtsanwaltshandbuch, 10. Auflage, § 65 Elektronischer Rechtsverkehr, Rn 36 ff, 45)
„… Daher werden zusätzlich für die sichere elektronische Kommunikation mit der Mandantschaft elektronische WebAkten empfohlen, bei denen die elektronische Mitteilungen und Dateianhänge in einen individuellen Webtresor hoch geladen werden, welcher einen oder mehreren Empfänger(n) zugewiesen und auf einem SSL-verschlüsselten Hochsicherheitsserver liegt. (Degen/Diem, Rdnr. 111 m. w. N.). Sobald eine neue Nachricht in die personenbezogene Webakte eingestellt wurde, erhält der Empfänger eine automatisierte Benachrichtigungs-Mail, dass in seiner verschlüsselten Webakte neue Nachrichten nach Eingabe der individuellen Sicherheitscodes abrufbar sind.
Die WebAktentechnologie von E-Consult, die im Übrigen auch Schnittstellen zu dem Anwendungen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wie Online-Rechtsschutzfragen, GDV-Schaden-Service und Zentralrufabfrage sowie zu den meisten Anwaltssoftware–Herstellern aufweist, wurde beispielsweise vom TÜV SÜD zertifiziert. Ein solches berufsrechtlich zulässiges Webdaten-Verfahren ist vergleichbar mit dem weiterhin bekannten Online-Banking der Kreditinstitute“.