Rechtschutz: Anwaltliche Rationalisierungsvorteile durch elektronische Abrechnung mit dem Versicherer

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Betrachtet man aktuelle Prozess-Analysen von führenden Rechtsschutzversicherern, so stellt man fest, dass etwa 20-30 % der Gesamtzeit pro Schadenregulierung für Abrechnungsangelegenheiten verwendet wird. Dies führt auch bei den Kanzleien, die gegenüber dem Rechtschutzversicherer abrechnen, zu einer nicht unbeträchtlichen Erhöhung der Ressourcenbindung – immer mehr (einzelne) Mitarbeiter sind mit der Abrechnung beschäftigt – was dann im Ergebnis zu einer Steigerung der Kostenquote führt. Dies ist ein nicht hinnehmbarer Zustand, auch weil oftmals eben keine Sondervergütung für das Deckungsverfahren bzw. die Einholung einer – validen – Deckungsanfrage monetarisiert wird. Eine dauerhafte Senkung der Kostenquote und produktive Ressourcenbindung muss aber – neben profunden Betriebswirtschaftlichen Kenntnissen und Verständnis von modernem Marketing – eines der ersten Ziele einer modernen Kanzlei sein, insbesondere im Hinblick auf die stetig wachsende Anzahl zugelassener Rechtsanwälte bei gleichzeitiger Stagnation bzw. Rückläufigkeit der zu vergebenden Mandate. Der mit Rechtschutzversicherern arbeitende Anwalt kann sich zunutze machen, dass eine vordringende Anzahl von RS-Versicherern moderne Prozessoptimierungsstrategien zur Verschlankung der eigenen Abrechnungsprozesse anwenden. Durch elektronische Abrechnung, automatisierte Rechnungsprüfung und elektronischer Rechnungsbearbeitung wird ein immenser Rationalisierungsvorteil erreicht, der dann 1:1 an die korrespondierenden Kanzleien weiter gegeben werden kann – ohne, dass dieses mit einem gleichzeitig gesteigerten Aufwand der Kanzlei im Bereich elektronische Aktenführung einhergeht. Da die Abrechnung der angefallenen bzw. geltend gemachten Gebühren ohnehin mit dem RVG Gebührenmodul von ra-micro erfolgt, empfiehlt es sich, die anwaltliche Kostennote mittels des E-Briefes (vormals ra E-Brief) und der im Hintergrund arbeitenden ra e vs Schnittstelle an den RS-Versicherer zu senden. Dadurch werden – für den Anwender kaum sichtbar – strukturierte, maschinenlesbare Abrechnungsdaten an den Versicherer übertragen. In vielen Fällen – so auch seit neuestem bei der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG – werden dann bei der Versicherung der übertragenen Daten maschinell ausgewertet, was im Regelfall dann zu einer beschleunigten Bearbeitung und – bei inhaltlicher Richtigkeit der Rechnung – zur automatisierten Zahlung führt. Die Anbindung der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG ist ein gemeinsames Projekt der e.Consult AG, der Jurasoft AG und der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG. Weitere Informationen zu ra e vs> NEU: Aktuelle Informationen im Jurasoft Blog>  

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