Elektronische Abrechnung mit der ÖRAG: Verknüpfung von Kanzlei- und Schadenbearbeitungssoftware

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Gastbeitrag von Rechtsanwalt Philipp Schlosser Netzwerkmanager der DRS Deutsche Rechtsanwalts Service GmbH Die Einführung der elektronischen Abrechnung ist ein großer Schritt in der Zusammenarbeit zwischen Rechtsschutzversicherung und Anwaltskanzleien. Die ÖRAG hat gemeinsam mit Ihren Partnern, eine neue optimierte Form der digitalen Kommunikation geschaffen. „Analysiert man die einzelnen Prozessabschnitte einer Mandatsabwicklung aus Sicht eines Rechtsschutzversicherers, wird man feststellen, dass 20 bis 30 Prozent der Gesamtkapazitäten für die Schadenregulierung mit Abrechnungsvorgängen gebunden werden.“ – Andreas Heinsen, Mitglied des Vorstands der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Düsseldorf (Der Rechtsschutzversicherer als Zahlungsmanager, Versicherungswirtschaft, Heft 23, Dezember 2011, S. 1726 – 1727). Aus diesem Grund hat die ÖRAG in Zusammenarbeit mit e.Consult, Saarbrücken die automatisierte Prüfung und Abrechnung von Gebührennoten im Standardfall möglich gemacht. Rechtsanwaltskanzleien wurden mit der Schadenbearbeitungssoftware der ÖRAG verknüpft und der Zahlungsvorgang automatisiert. Es ist nunmehr möglich, Rechnungen direkt aus der Anwaltssoftware über die WebAkte der Firma e.Consult digital an die ÖRAG zu übermitteln und automatisch verarbeiten zu lassen. Ziel ist es, eine Entlastung in der täglichen Arbeit auf beiden Seiten zu erreichen und die Menge der manuell zu bearbeitenden Abrechnungen zu reduzieren. Regelmäßig werden Abrechnungen in den Kanzleien ohnehin mittels der jeweiligen Kanzleisoftware erstellt. Alsdann liegt es nahe, eine elektronische Kopie dieses Datensatzes zu erstellen und ohne Medienbruch an den Versicherer zu senden. Anschließend erfolgt bei der ÖRAG eine automatisierte Prüfung, welche bei inhaltlicher Richtigkeit, einen entsprechenden Zahlungsvorgang auslöst. Dieser Prozess spart Zeit und Geld, da die Büro- und Portokosten der Kanzlei durch die optimierte Kommunikation mit dem Rechtsschutzversicherer deutlich gesenkt werden können. In Zeiten eines hohen Konkurrenzdrucks unter den Anwälten ist eine Verbesserung der Kostenquote für eine Kanzlei betriebswirtschaftlich unerlässlich. Durch die elektronische Abrechnung wurde ein effektives Mittel zur Kostensenkung geschaffen, welches – insbesondere im Hinblick auf die meist für den Mandanten kostenfrei geführte Kommunikation mit dem Rechtsschutzversicherer – sowohl für die Anwaltschaft, als auch für die Rechtsschutzversicherung großes Potential generiert. Mehr zur elektronischen Abrechnung mit der ÖRAG erfahren Sie hier.

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Kommentare

  1. 05.03.2012 um 10:19 Uhr
    Der Bankautomat der ÖRAG | RSV-Blog
    Antworten
  2. 20.11.2013 um 17:06 Uhr
    Markus
    Antworten

    Jede Möglichkeit einer Verbesserung der Abläufe und einer möglichen Steigerung der Effizienz einer Anwaltskanzlei sollte genutzt werden. Für die Mandanten ist es wichtig, dass keine weiteren Kosten für Verwaltung und Abrechnung entstehen. Schließlich muss auch die Konkurrenzfähigkeit einer Kanzlei gestärkt werden. Durch eine schnellere Abwicklung macht sich eine Kanzlei auf dem Markt stärker und konkurrenzfähiger. Ohne elektronische Unterstützung würden auf Dauer vermutlich höhere Kosten für die Kanzlei anfallen, die letztlich dann doch auf den Klienten umgelegt werden müssten.