ARGE Rehabilitation begrüßt Empfehlungen des 51.deutschen Verkehrsgerichtstages

82mal gelesen
München / Köln, 29.01.2013 Pressemitteilung zum 51.Verkehrsgerichtstag in Goslar – Kinder, Jungendlichen und junge Erwachsene ohne Ausbildung können durch einen Verkehrsunfall in ihren Erwerbsaussichten stark beeinträchtigt oder vollständig gehindert sein. Die Bemessung des Erwerbsschadens spielt dabei eine bedeutende Rolle. Die ARGE Rehabilitation* der privaten Reha-Dienste begrüßt die Empfehlungen des 51.deutschen Verkehrsgerichtstages zur Optimierung des Feststellung des Erwerbsschadens. Insbesondere der frühzeitige Dialog zwischen allen Beteiligten zur einvernehmlichen Einigung zum Wohle des verletzen Kindes ist dabei von besonderer Bedeutung. Neben der empfohlenen angemessenen Bevorschussung bei einem feststehenden Erwerbsschadens kann die Inanspruchnahme eines privaten Reha-Managements Perspektiven zur Ausbildung und Beruf aufzeigen. *Zusammenschluss der Reha-Dienste IHR, ReIntra und rehacare

arge_rehabilitation_rehacare_reintra

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert