Rechtsanwalt zu 90.000 Euro Schadenersatz verurteilt wegen E-Mail im Spam


Das Landgericht Bonn (Urteil v. 10.01.2014 Az. 15 0 189/13) hat einen Rechtsanwalt zu 90.000 Euro Schadenersatz verurteilt, weil er ein Vergleichsangebot der gegnerischen Partei nicht an seinen Mandanten weitergeleitet hat. Der Rechtsanwalt konnte sich auch nicht damit exkulpieren, dass die E-Mail mit dem Vergleichsangebot in seinem Spam-Ordner gelandet war.
Dieses Urteil muss starke Berücksichtigung finden, da es den Rechtsanwälten eine Pflicht zuschreibt, wenn deren Spam-Filter aktiviert ist, den Spam-Ordner auch täglich zu kontrollieren.
Aber Achtung: Aus technischer Sicht ist anzumerken, dass E-Mails sowohl im Spam beim Provider selbst, im Outlook und vom Antivirenprogramm abgefangen werden können. Selbst wenn der Rechtsanwalt seine Mitarbeiter dazu anhält, täglich in den Spam-Ordner zu sehen, ist er nicht davor geschützt, dass ihn wichtige Nachrichten durch vorherige Aussortierung nicht erreichen. Ausgangspunkt dieser Problemlage sind Fehlerquellen in den Betriebsabläufen in einer Rechtsanwaltskanzlei, die durchaus sehr viel vielschichtiger sein können, als E-Mails die im Spam-Ordner landen. Wenn eine Kanzlei E-Mails dazu nutzt um mit den Mandaten oder anderen Beteiligten zu korrespondieren dann kann dies zu weiteren Haftungsrisken führen. Es ist schnell passiert, dass man im Outlook den falschen Empfänger auswählt. Im ersten Moment ist das peinlich. Eklatante Auswirkungen kann ein solches Versehen aber haben, wenn vertrauliche oder brisante Inhalte den falschen Empfänger erreichen.
Gegen die E-Mail als elektronsiche Korrespondenzform gibt es somit erhebliche Bedenken. Jede Kanzlei möchte Fehlerquellen ausschließen und dem Mandanten einen guten Service bieten.
Immer mehr Rechtsanwälte gehen zur WebAkte über. Die WebAkte als sicheres E-Mail System kennt keinen Spam-Ordner. Alle Nachrichten können empfangen werden, ein falscher Empfänger kann nicht ausgewählt werden, nichts geht verloren. Die wichtige Anwaltspost landet nicht wie bei der E-Mail zwischen allen erdenklichen sonstigen Schreiben im E-Mail Postfach des Mandanten, sondern liegt chronologisch sortiert im sicheren WebAkte -Portal für den Mandaten bereit. Und das Beste ist, die Nachrichten der Mandanten werden automatisiert in die Kanzleisoftware eingespielt.
Wenn Sie wissen möchten wie das funktioniert, dann rufen Sie mich einfach unter: 0681/9508280 an. Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Eine Entscheidung, die leider wieder die völlige Praxisferne deutscher Richter eindrucksvoll belegt.
Unternehmer verwendet häufig starke Spamfilter, welche die Tausenden von eingehenden Emails filtert. In den meisten Fällen können diese Spam-Emails aufgrund des Volumens nicht mehr manuell nachgeprüft werden.
Wichtige Nachrichten werden heute in der Praxis entweder nicht per Email versendet (es gibt ja auch andere Kommunikationsmittel, z.B. Fax, hier kann durch die Empfangsbescheinigung absenderseitig nachgewiesen werden, dass die Übertragung erfolgreich war, oder sofern Emails verwendet werden wird um eine Bestätigungs-Rücksendeemail gebeten.
Darauf zu vertrauen, dass eine wichtige Email die Spamfilter schon passieren wird und tatsächlich gelesen wird, ist aus meiner Sicht schon grob fahrlässig. Die Entscheidung ist deshalb nicht nachvollziehbar.