Familienrechtler stellen um: "Endlich sicheres Mail-System"

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Anwälte im Familienrecht haben die teuerste Post. Seitenlange Schriftsätze, eine Stellungnahme folgt der Nächsten und all dies in mehreren abgetrennten Angelegenheiten parallel zum Scheidungsverbund. Da verliert die Kanzlei den Kosten- und die Mandanten den Aktenüberblick. Gemäß § 11 BORA ist der Anwalt verpflichtet sämtliche Korrespondenz dem Mandanten zur Verfügung zu stellen, allerdings wird gemäß § 7002 VV RVG lediglich eine Gebühr i.H.v. 20,- Euro festgelegt. Diese 20 € reichen in der Regel nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Die Lösung liegt in der elektronischen Versendung. Denn immerhin sind 79 % der Deutschen im Internet aktiv, davon 50 % mobil (Quelle: ARD/ZDF Online-Studie vom 7.9.2014).


Anwälte im Familienrecht haben die vertraulichste Post. Im Familienrecht werden besonders vertrauliche Sachverhalte behandelt. In den Schriftsätzen befinden sich Informationen die auf keinen Fall in die falschen Hände gelangen dürfen. Aber wie gelingt es sensible Daten sicher über das Internet zu transportieren? Keine Option für Anwälte ist die normale unverschlüsselte Email. Diese scheidet wegen zu hoher rechtlicher und technischer Risiken aus. Sie ist ein Haftungsrisiko und nur schwer mit § 203 StGB vereinbar. Aber auch aus Imagegründen ist jedem Anwalt mehr als unwohl, sensible Daten im Familienrecht – wie zum Beispiel die gesamte finanzielle Existenz des Mandanten- ungeschützt durchs Internet zu senden. Kein Anwalt hat die Kontrolle darüber wo und wie lange diese Daten gespeichert werden bzw. aufbewahrt werden und wer davon Kenntis nehmen kann.


Jeder erfolgreiche und verantwortungsbewusste Familienrechtler – der nach aktuellem Stand der Technik mit seinen Mandanten kommunizieren möchte- stellt jetzt auf die WebAkte um:


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Kommentare

  1. 08.11.2014 um 12:17 Uhr
    Heiner
    Antworten

    Was hindert den Rechtsanwalt daran, statt der Pauschale aus Nr. 7002 VV RVG die tatsächlich angefallenen Portokosten über Nr. 7001 VV RVG zu berechnen?

  2. 14.11.2014 um 09:38 Uhr
    Katja Blug
    Antworten

    Richtig, jeder Anwalt hat die Wahl.
    Die Alternative: anstatt 20€ Pauschale, kann der Anwalt auch jedes Poststück einzeln in Rechnung stellen, d h
    1. Arbeit in Dokumentation und Erfassung für die Kanzlei
    2. Mehrkosten für den Mandanten wenn, dieser beispielsweise 67€ statt 20€ zahlen soll.