Minister Maas macht die WebAkte noch einfacher


Die Neuordnung des § 2 der BORA stand auf der Kippe.
Doch nun ist das sogenannte “Non-legal Outsourcing” in Anwaltskanzleien erlaubt.
Um was geht es?
Die Regelung zur anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht wurde zum 1.7.2015 grundlegend geändert.
Es wurden die Vorschriften über einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verschwiegenheit bei Einschaltung externer Dienstleister neu geregelt. Mit externen Dienstleistern sind zum Beispiel Übersetzungs- oder Schreib- oder Inkassobüros gemeint. Aber ebenso die IT- Auslagerung oder die externe Speicherung von Mandantendaten bzw. Cloud-Computing -wozu auch die WebAkte zählt.
Die Einschaltung von IT-Unternehmen und die externe Speicherung von Mandantendaten stellt somit keinen Verstoß dar, wenn sie im Rahmen der Arbeitsabläufe der Kanzlei erfolgt und sozialadäquat ist.
§ 2 III BORA stell jetzt klar, dass kein Verstoß vorliegt, wenn die Auslagerung
- mit Einwilligung des Mandanten,
- in Ausübung berechtigter Interessen
- oder im Rahmen einer üblichen, von der Allgemeinheit gebilligten Verhaltensweise im sozialen Leben (Sozialadäquanz) erfolgt.
Die Regelung stand auf der Kippe, wurde aber quasi in letzter Minute von Minister Maas doch noch gebilligt. Wie die Rechtsanwaltskammer Stuttgart in Ihrem Rundschreiben mitteilt: “Bundesjustizminister Maas hat in einem Schreiben vom 31.03.2014 mitgeteilt, dass der Teilaufhebungsbescheid des im vergangenen November von der Satzungsversammlung beschlossenen neuen § 2 BORA aufgehoben wird. Das Justizministerium hatte beanstandet, dass ein Verstoß gegen die Verschwiegenheit nicht gegeben sein sollte, “soweit das Verhalten des Rechtsanwalts im Rahmen der Arbeitsabläufe der Kanzlei einschließlich der Inanspruchnahme von Leistungen Dritter erfolgt und objektiv einer üblichen, von der Allgemeinheit gebilligten Verhaltensweise im sozialen Leben entspricht (Sozialadäquanz)”. Minister Maas teilte im Schreiben vom 31.03.2015 mit, dass eine erneute Prüfung unter Einbeziehung der später übermittelten Begründung der Beschlussvorlage ergeben habe, dass die beschlossene Neuregelung “als noch akzeptabel” angesehen werden könne und deshalb der frühere Aufhebungsbescheid aufgehoben wird.”
Somit war der Weg frei für die Neuordnung des § 2 BORA und dieser trat am 01.07.2015 in Kraft.
Das bedeutet: Der Weg ist frei zur Nutzung der WebAkte auch ohne explizite Einwilligung der Mandantschaft.
Die WebAkte verwendet ausschließlich deutsche Serverstandorte.
Die WebAkte wird ausschliesslich in Deutschland betrieben und zwar im unserer Ansicht seriösesten Rechenzentrum Deutschlands bei der DATEV im Nürnberg. Damit ist der Weg frei die WebAkte vollumfassend zu nutzen und nicht mehr von der Einwilligung des Mandanten abhängig zu machen. Ein hochinteressanter Anwendungsbereiche ist damit die mobile Akte für den Anwalt. Nutzen Sie den Komfort eines orts- und Computerunabhängigen Zugriffs auf Ihre Akten. Wählen Sie sich sich über einen Internetbrowser ein und schon haben Sie Zugriff auf Ihre Schriftstücke – über PC Ipad oder Smartphone. Einfacher geht es nun wirklich nicht. Stellen Sie von ausserhalb handschriftliche Notizen, Schriftstücke oder Tabellen ein und synchronisieren Sie diese einfach mit Ihrer Kanzleisoftware – ohne Aufwand, ohne Streß.
Die WebAkte ist beliebt bei mehr als 160.000 Nutzern
Die WebAkte der e.Consult AG ist die zur Zeit erfolgreichste Kommunikationsplattform für Rechtsanwälte. Mehr als 160.000 Mandanten und Anwälte profitieren von optimalen Kommunikationsprozessen verbunden mit einem Höchstmaß an Sicherheit.
Die WebAkte ist die optimale technische Basis, um schnell und sicher mit der Sachbearbeitung von Versicherungen und Mandanten zu kommunizieren.
Freuen Sie sich auf kürzere Bearbeitungszeiten, zeitnahe Deckungszusagen und vor allem einen exklusiven Service.
WebAkte ist das Rund-um-Sorglos-Paket für Kanzlei und Mandanten
- Sicher: der Austausch sensibler Daten für Anwalt & Mandant erfolgt nach deutscher zertifizierter Sicherheitstechnologie und ist seit Jahren bewährt und etabliert!
- Sparen: WebAkte hilft Ihnen pro Anwalt ca. 4.100,- € pro Jahr zu sparen – daher keine erheblichen Kosten!
- Zustell- und Lesenachweis beugt vor, falls der Empfänger einmal zum Kläger wird!
Informieren Sie sich noch heute über die Vorteile der WebAkte: 0681/9508280
Die Politik hinkt einmal wieder der Praxis hinterher. Meine Mandanten, die seit 12 Jahren begeisterte Nutzer der Web-Akte sind, freuen sich darüber, ein Belehrungsformular weniger unterzeichnen zu müssen. Toll, Herr Minister!