Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

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Vor dem Hintergrund der am 25.5.2018 wirksam werdenden Datenschutz-Grundverordnung weisen wir Sie noch einmal auf folgende Gegebenheiten hin: Wir freuen uns natürlich, dass Sie mit der WebAkte die Leistungen der e.Consult AG in Anspruch nehmen und es ist unser Anliegen, dieses auch in Zukunft zu Ihrer vollen Zufriedenheit zu gewährleisten. Datenschutzrechtlich liegt bei der Nutzung der WebAkte sogenannte Auftragsverarbeitung vor. Diese setzt eine spezielle Vereinbarung gemäß Art. 28 DS-GVO voraus. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die e.Consult AG ohne entsprechende Vereinbarung wäre rechtswidrig und nach der DS-GVO sowohl für Sie als auch für uns mit einem hohen Bußgeldrisiko verbunden. Um Ihnen den erforderlichen Schritt zu erleichtern, haben wir eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ausarbeiten lassen, die den Anforderungen des Gesetzes genügt und die bereits von unserer Seite unterzeichnet ist. Wir stellen Ihnen diese gerne kostenfrei zur Verfügung, verbunden mit der dringenden Bitte, uns eine bestätigende Erklärung zukommen zu lassen. Die Vereinbarung bedarf nicht der Schriftform. Wir bieten die Möglichkeit eines Abschlusses auf vollständig elektronischem Wege (www.e-consult.de/av). Sollten Sie trotz aller Bemühungen Bedenken gegen unsere Vertragsformulierung haben, können Sie uns natürlich auch einen eigenen Vorschlag unterbreiten, den wir dann gerne prüfen. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Möglichkeit der weiteren Nutzung der WebAkte nicht garantiert ist, wenn wir nicht bis spätestens 22.5.2018 eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit Ihnen geschlossen haben. Im Interesse unserer weiteren Zusammenarbeit bitten wir daher um Ihre Mitwirkung! Falls Sie Fragen zur Auftragsverarbeitung haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.

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