DS-GVO: Datenschutzbeschwerden: das Risiko für jeden

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Jetzt handeln bevor die Behörde vor der Tür steht (Teil 2)

Datenschutzbeschwerden werden seit dem 25. Mai verstärkt eingereicht. Allein in Berlin hat sich die Zahl vervierfacht: 1,380 Beschwerden innerhalb von zwei Monaten.1 Die Art der Unternehmen sind in Berlin sehr unterschiedlich. Deutlich wird aber, dass die Personen sehr viel mehr über ihr eigenes Recht wissen und vor allem auch sensibler geworden sind. Es gilt für jeden, der personenbezogene Daten verarbeitet, zu handeln, bevor die Datenschutzbehörde vor der Tür steht.

Der Effekt der neuen DS-GVO: Datenschutzbeschwerden

Drei Monate später seit dem in Kraft treten der neuen EU DS-GVO ist der große Hype in den Medien wieder abgeflacht. Im Fokus stehen nun die ersten Fälle von Abmahnungen. In den Köpfen der breiten Bevölkerung ist dennoch weiterhin das Thema rund um den Datenschutz präsent: Unternehmer fürchten die Folgen, wenn die Datenschutzbehörde die Maßnahmen rund um die DSGVO unter die Lupe nehmen würde; die Bürger wissen besser über Rechte und Möglichkeiten bei Datenschutzverstößen Bescheid. Ihr Blick ist geschärft für die eigenen Daten und deren Verwendung.

Wer kennt das nicht – jemand ist mit der Leistung des Unternehmens nicht zufrieden: beispielsweise ein Kunde/Mandant, der etwas anderes erwartet hat oder ein Mitarbeiter, der sich ungerecht behandelt fühlt. Verärgerte Personen gehören im beruflichen Alltag dazu – niemand kann zu jederzeit jeden zufriedenstellen. Mit „verärgertem“ Blick kann der Umgang mit den eigenen Daten genauer durchleuchtet werden: Ein Weg, seinen Unmut zu verbreiten, ist bei der Datenschutzbehörde eine Beschwerde einzureichen.

Datenschutzbeschwerde? In wenigen Minuten online ausgefüllt

Informationen über die eigenen Rechte rund um den Datenschutz findet jeder direkt im Internet.
Ein Beispiel: Gibt jemand bei der Suche von Google die Schlagworte „Datenschutz Beschwerde“ ein, ist eines der ersten Suchergebnisse der Internetauftritt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit2. Und diese Internetseite macht es jedem kinderleicht, innerhalb weniger Minuten gegen ein Unternehmen eine Datenschutzbeschwerde einzureichen.

Zur ersten Information gibt es das Faltblatt „Wegweiser Datenschutz“ zum Downloaden. Einleitend werden unter anderem diese Fragen gestellt: „Sie sind der Ansicht, dass Ihre persönlichen Daten von Behörden oder privatwirtschaftlichen Stellen entgegen den gesetzlichen Vorschriften verwendet werden? […] Sie sind der Auffassung, Ihre Datenschutzrechte als Arbeitnehmer wurden verletzt? […]“. Die Einleitung wird beendet mit: „ Dieses Faltblatt soll Ihnen helfen, den richtigen Ansprechpartner für Ihre Fragen zum Datenschutz zu finden.“

Bestens in Kürze informiert, kann jeder direkt aktiv werden: sowohl auf der Seite der BfDI oder der jeweiligen Datenschutzbehörde sind Kontaktformulare für die Online-Meldung. In wenigen Minuten sind diese ausgefüllt. Und das Versprechen an jeden lautet: Er wird auf jeden Fall über das weitere Vorgehen und das Ergebnis benachrichtigt.

Die Datenschutzbehörde muss handeln

Das Neue im Zuge der DS-GVO ist, dass einer Meldung immer nachgegangen werden muss: „Jede eingehende Beschwerde – egal, wer sie erhebt – muss in einem formalisierten Verfahren mit gesetzlichen Fristen bearbeitet werden.“3 Ob man selbst die Beschwerde als gerechtfertigt oder als böswilliger Akt einstuft, spielt keine Rolle: die jeweils zuständige Behörde MUSS handeln.

Viele Unternehmer lehnen sich zur Zeit noch zurück: „Wird schon nicht so schlimm sein, eine erste Abmahnung zu bekommen. Dann ist ja immer noch genügend Zeit zu handeln“. Sich mit dem Thema rund um den Datenschutz zu beschäftigen, ist für viele noch lange nicht wichtig genug. Doch darf dabei nicht vergessen werden, dass auch eine erste Kontrolle zu einem schlechtem Ruf führen kann. Wie es auch in einem Bericht auf www.akademie.de heißt:

„Noch schwerer dürfte allerdings der Imageverlust bei den Kunden wiegen. Diese müssen schließlich davon ausgehen, dass ihre Daten beim Auftraggeber nicht sicher sind. Selbst wenn es sich zunächst nur um einen Verdacht handelt, spricht sich das schnell herum. Ganz unabhängig vom Tätigwerden der Datenschutzbehörde kann das die eigene Geschäftstätigkeit erheblich beeinträchtigen.4

Zufriedene Kunden bei absoluter Datensicherheit

Datensichere Kommunikation und sicherer Datenaustausch stellen einige vor eine scheinbar unlösbare Aufgabe: Wie kann ich kundenfreundlich und zugleich sicher mit meinen Kunden agieren? Verschlüsselte E-Mails mit speziellen Programmen sind kompliziert, WhatsApp ist nicht datensicher, Einwilligungen von Kunden einzuholen, ist kompliziert. Alle haben auf den ersten Blick gemeinsam: Entweder sie sind einfach, aber nicht datensicher oder sie sind datensicher, dafür aber kompliziert.

  • datensicher
  • einfach
  • kundenfreundlich
  • schnell

Einfach und datensicher geht aber auch: Der e.sy Mobil-Assistent verbindet Datensicherheit mit Kundenfreundlichkeit. Im Mittelpunkt steht das Smartphone und die Schnelligkeit. Sensible Daten und Dokumente werden sicher und schnell übertragen. Der Kunde ist zufrieden, via Smartphone Dokumente und Nachrichten versenden zu können.

Über die Sicherheit der Daten und einer DS-GVO konformen Kommunikation muss man sich keine Sorgen mehr machen: Die Datenübertragung ist verschlüsselt und 100% DS-GVO konform. Ein zusätzliche Software- oder App-Installation ist für den Kunden nicht notwendig. Intuitiv kann die Anwendung direkt mit dem Smartphone bedient werden.

Webinar: DSGVO: Die unverschlüsselte E-Mail leicht ersetzen

Über 13.000 Kunden vertrauen auf die e.Consult AG und sind auf der sicheren Seite. In unserem Webinar zeigen wir Ihnen, wir auch Sie den Datenaustausch und die Kommunikation auf sicherer Beine stellen. Bei Kontrollen der Datenschutzbehörde haben Sie so vorzeigbare Datensicherheit.

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