Wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer die unverschlüsselte E-Mail ersetzen können
Abmahnungen und Haftungsrisiken ganz einfach vorbeugen

Die DS-GVO stellt klar: E-Mails mit sensiblen personenbezogenen Daten dürfen nicht unverschlüsselt versendet werden. Die befürchtete Abmahnwelle ist zwar bisher ausgeblieben, doch die rechtliche Verpflichtung zur sicheren Kommunikation bleibt eine Herausforderung. Im Webinar am 21.3.2019 erfahren Sie, wie trotzdem einfacher, schneller und sicherer Datenaustausch möglich ist.
Datenschutz ist seit jeher ein wichtiges Thema, doch seit der DS-GVO sind die Vorschriften umso strenger. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind sich als Berufsgeheimnisträger der rechtlichen Situation sehr wohl bewusst: Personenbezogene Daten bedürfen besonderem Schutz und die Wahrung dieses Datenschutzes muss gegenüber den Behörden jederzeit nachgewiesen werden können.
Rechtliche Grundlagen
Es gibt eine Reihe gesetzlicher Regelungen, die alle den gleichen Ton anschlagen: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind (wie Rechtsanwälte, Ärzte und andere Berufe) verpflichtet, sicherzustellen, dass Unbefugten keine personenbezogenen Daten in die Hände fallen können.
Maßgebliche datenschutzrechtliche Anforderungen stellt die DS-GVO. Sie verlangt angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen. Konkret bedeutet das im Büroalltag, dass E-Mails als gängiges Kommunikationsmittel zwar erlaubt sind, diese aber in der Regel durch Verschlüsselung gesichert werden müssen.
Eine berufsrechtliche Vorgabe (z.B. des § 5 BOStB) legt fest, dass Geheimnisträger mandatsbezogene Informationen nicht unbefugt Dritten offenbaren dürfen. Stattdessen sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Rechtslage ist übrigens auch im Strafgesetzbuch eindeutig: Wer als Berufsgeheimnisträger persönliche Geheimnisse sowie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse offenbart, macht sich strafbar. So steht es in §203 StGB. Diese Einzelnorm betrifft auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die täglich mit sensiblen Daten zu tun haben.
Neben böswilligen Angriffen können theoretisch unverschlüsselt versendete E-Mails von einem nicht bekannten und nicht eingrenzbaren Personenkreis mitgelesen werden. Dazu gehören etwa Administratoren oder der Provider.
Die Herausforderung liegt darin, die Geheimniswahrung in Zeiten der Digitalisierung technologisch sicherzustellen.
Im digitalisierten Berufsalltag stehen vor allem Berufsgeheimnisträger wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (aber nicht nur!) vor wichtigen Fragen: Wie kann ich sicherstellen, dass meine Prozesse den datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen? Darf ich mit meinem Mandanten E-Mails austauschen, die nicht verschlüsselt sind?
E-Mails zu verschlüsseln ist technisch aufwendig und äußerst unattraktiv. Doch welche Alternativen gibt es?
Komfortable und sichere Alternativen zur Verschlüsselung
Die klassische E-Mail ist nur scheinbar die einzige Möglichkeit zur digitalen Kommunikation. Tatsächlich ist sie als Relikt im professionellen Einsatz überkommen. In der Praxis gibt es Alternativen, die einfach und zugleich schnell sind. Tatsächlich sind sie sogar in der Lage, Ihr Business zu beschleunigen und Prozesse schlanker zu machen.
Im e.Consult-Webinar “DS-GVO – die unverschlüsselte E-Mail leicht ersetzen” erfahren Sie, wie Sie
- innerhalb weniger Minuten eine DS-GVO-konforme E-Mail-Lösung schaffen,
- sicher verschlüsselt kommunizieren, ohne komplizierte Technologien verstehen zu müssen
- und die Datensicherheit bei Kontrollen durch die Datenschutzbehörde einfach nachweisen.
Das Webinar ist für Sie kostenfrei. Wir bitten um Anmeldung über diesen Link.
Wir freuen uns auf Sie!
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Ein sehr klarer und fundierter Artikel zum Thema Steuerberaterkanzlei. Ich bin sicher, Sie haben mir damit geholfen. Ich weiß jetzt mehr oder weniger, was zu tun ist. Diese Informationen sind nämlich genau das, was ich gesucht habe.