Datenschutz in der Kanzlei stärken! Mitarbeiter schulen!

Das ignorieren von datenschutzvorgaben bleibt nicht folgenlos
Eine Querschnittprüfung der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen, deren Abschlussbericht gerade vorgelegt wurde, hatte zum Ergebnis, dass nur 9 der betroffenen 50 Unternehmen „überwiegend zufriedenstellend“ bewertet wurden. Dem Rest wurden „Handlungsbedarf“ oder gar „sehr besorgniserregende“ Defizite attestiert. Bei den Unternehmen handelte es sich nicht etwa um kleinere Betriebe, die von der Umsetzung des Datenschutzes im Verhältnis oft deutlich stärker belastet sind als solche, die sich spezielle Fachkräfte oder gar ganze Abteilungen leisten können.
Das Ignorieren von Datenschutzvorgaben wird – das hat die Behörde angedeutet – im Übrigen nicht für alle untersuchten Unternehmen folgenlos bleiben. Bei der Verhängung von Bußgeldern greifen die deutschen Aufsichtsbehörden künftig auf ein Bußgeldmodell der Datenschutzkonferenz (DSK) zurück, welches alle für die Bemessung eines (gemäß Art. 83 DS-GVO) „wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden“ Bußgelds wesentlichen Faktoren berücksichtigen soll.
behörden werden durch beschwerden aufmerksam
Im Übrigen: Behörden werden ja regelmäßig nicht durch Querschnittprüfungen auf Mängel aufmerksam; die Wahrscheinlichkeit hiervon einmal betroffen zu sein, dürfte eher gering sein. Nein, viel gefährlicher für Verantwortliche im Datenschutz sind von Betroffenen an die Behörden gerichtete Beschwerden – und gerade Anwälte haben ja nicht nur Freunde!
signale ernst nehmen
Das alles ist kein Grund zur Hysterie, aber es sind Signale, beständig an der Qualität des Datenschutzes in Kanzlei und Unternehmen zu arbeiten. Ein wichtiger Pfeiler des Datenschutzes in Kanzlei und Unternehmen ist, die Mitarbeiter mit den Anforderungen vertraut zu machen.
fortbildung direkt am arbeitsplatz – Mittwoch, 11. Dezember, 11-11.45
Oftmals bleibt den Verantwortlichen im Alltagsgeschäft wenig Zeit, die Mitarbeiter zu schulen. Schonen Sie Zeitressourcen! Wir unterstützen Sie und Ihr Team gerne und vermitteln die Grundlagen des Datenschutzes. Wir gehen auf ausgesuchte kanzleitaugliche Themenfelder ein.
Für die Wbinaranmeldung ist keine spezielle Technik notwendig. Den Ton können Sie wahlweise per Computer oder Telefon hören. Die Webinar-Software wird nur temporär geladen und muss nicht installiert werden. Sichern Sie sich noch den DSGVO-Schulungsnachweis für 2019 und melden Sie sich gleich an.
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