It’s an e.sy Thing
Kommunikation mit Ihren Mandant:innen war nie einfacher!

Die effektive Möglichkeit der Mandant:innenkommunikation zu Ihnen über die e.sy Thing App. Ganz einfach von unterwegs jederzeit griffbereit in der Hosentasche.

LET’S MAKE AN E.SY THING – Alle mit einer App verbunden

Alte Gewohnheiten ablegen! Wieso sollten sie?

raus aus der Komfortzone

Richten Sie sich nach den Bedürfnissen Ihrer Mandantschaft, bleiben diese gerne in Ihrer einfachen Social Media- Welt mit WhatsApp, Instagram, Facebook & Co. Per Klick Dokumente versenden oder Abends bequem vom Sofa Rückfragen beantworten – so sind es alle gewohnt. Doch wie lässt sich das mit Ihren Ansprüchen an Struktur, Ordnung, Datensicherheit und berufsrechtlichen Pflichten vereinbaren?

Steuerung von Geschäftsprozessen so einfach wIE EIN MESSENGER – 100 % datensicher

VERBESSERTE KOMMUNIKATION ZWISCHEN IHNEN UND IHRER MANDANTSCHAFT

Zeit ist unser wichtigster Faktor, egal ob bei der Fallabwicklung, der Kommunikation oder der Datenverarbeitung im Allgemeinen. Oftmals läuft alles über verschiedene Kanäle und wird schnell unübersichtlich und zeitaufwändig. Nicht nur für Sie als Dienstleister:innen, sondern auch für Ihre Mandant:innen.

e.sy Thing erleichtert diese zeitaufwändige Kommunikation. Alle Funktionen zusammengefasst in einer App für Ihre Mandant:innen.

EINFACHES HANDLING

IMPORT WEBAKTE

KEINE MAILS

SCHNELLE REAKTIONS-
ZEIT

ZIELGRUPPEN-
GERECHT

eine anwendung – viele vorteile

  • 100% DSGVO- konform
  • Höchste Sicherheitsstandards
  • Gehostet in Deutschland
  • Kompatibel mit Kanzleisoftware

Starten Sie jetzt in eine neue Dimension der Kommunikation – in nur drei Schritten

so einfach geht’s

Die App e.sy Thing basiert auf der sicheren Technologie der WebAkte.
Die cloudbasierte Lösung ist kompatibel mit vielen Kanzleiprogrammen
und kann daher auch hieraus bedient werden.

APP FREISCHALTEN & PERSONALISIEREN

MANDANT:INNEN AN DER NUTZUNG BERECHTIGEN

MIT DER MANDANT:INNEN KOMMUNIKATION STARTEN

✔ Keine Aktenbegrenzung
✔ Nutzbar im Rahmen der e.Consult WebAkte
✔ Voraussetzung WebAkte Vollversion ab vNext
✔ App- und Webnutzung
✔ mind. Vertragslaufzeit 12 Monate
✔ optionaler SMS-Versand für 0,29 €/SMS

(alle Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzl. USt.)

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und 30 Tage kostenlos testen. Alle Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzl. USt.

  • Auftragsvereinbarung
  • Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung .
  • *Pflichtfeld

FAQ

Was sollte ich als Dienstleister als erstes tun?

Wenn Sie bereits mit einer WebAkte arbeiten
Kontaktieren Sie bitte unsere Berater:innen, damit wir den e.sy Thing für Sie freischalten.

Wenn Sie noch nicht mit einer WebAkte arbeiten
Die e.sy Thing App basiert auf der Technologie der WebAkte, d.h. um mit Ihren Mandant:innen via App zu interagieren, benötigen Sie eine WebAkte. Bitte nehmen Sie Kontakt mit unseren Berater:innen auf.

Was ist seitens der Mandant:innen zu tun?

Die Mandantschaft hat die Möglichkeit, sich den e.sy Thing im AppStore/GooglePlayStore zu downloaden. Wenn er dies nicht möchte, kann er auf eine webbasierte Version des e.sy Thing zugreifen. Hierfür muss er nichts tun.

Mit welchen Mandant:innen kann ich via e.sy Thing kommunizieren?

Sie haben die Wahl, welche Mandant:innen Ihre Nachrichten auf dem Smartphone erhalten. Sie können individuelle Mandant:innen festgelegten oder mit allen neuen Mandant:innen per App interagieren oder mit Bestehenden und Neuen via App zu interagieren. Diese Wahlmöglichkeiten können Sie in den Einstellungen Ihrer WebAkte selbst festlegen.

Wie kommuniziere ich mit meiner Mandantschaft?

Für Sie ändert sich ihre Vorgehensweise nicht, sie benachrichtigen weiter wie gewohnt via WebAkte oder aus Ihrer Kanzleisoftware Ihre Mandantschaft.

Kommunikation mit bestehenden Mandant:innen via App
Für die Mandantschaft ändert sich nichts und kann die App downloaden oder die webbasierte Version nutzen. Mit den bekannten Zugangsdaten der WebAkte kann er sich für den e.sy Thing anmelden. Wenn Sie eine neue Nachricht für Ihre Mandantschaft hinterlegen, erhält sie per E-Mail oder SMS eine Benachrichtigung, dass die Akte eine neue Nachricht enthält

Kommunikation mit neuen Mandant:innen
Die Mandantschaft erhält analog der Vorgehensweise mit der WebAkte eine Einladungsnachricht per E-Mail oder SMS für den e.sy Thing.

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