Webinar: COVInsAG (Teil 1): Auswirkungen auf Geschäftsführer, Gesellschafter und Kreditgeber

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Empfohlen als Fortbildung im Insolvenzrecht über 3 Stunden gemäß §15 FAO

Am 25.03.2020 hat der Bundestag u.a. das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz beschlossen. Besonders betroffen sind Geschäftsführer und Gesellschafter sowie Kreditgeber, aber selbstverständlich auch Insolvenzverwalter. Dabei geht es in erster Linie um Haftung und Haftungsvermeidung, daneben aber auch – im Überblick – um Strafbarkeitsrisiken. Das Seminar stellt die Änderungen systematisch vor und ordnet sie in den Kontext der komplexen Materie ein.

Dr. Andreas Schmidt, Richter beim Insolvenzgericht Hamburg und Herausgeber des demnächst in 8. Auflage erscheinenden „Hamburger Kommentars zum Insolvenzrecht“.

I. Geschäftsführer

  • Aussetzung der Antragspflicht, § 1 COVInsAG
  • Haftung gemäß §§ 823 Abs.2 BGB, 15a Abs.1 InsO
  • Haftung gemäß § 64 S.1 GmbHG, § 2 COVInsAG
  • Strafbarkeit?

II. Gesellschafter und Kreditgeber

  • Wer ist Kreditgeber und was ist geschützt?
  • Umgang mit Gesellschafterdarlehen und gleichgestellten Forderungen
  • Befriedigungen (§ 135 Abs.1 Nr.2)
  • Sicherheiten (§ 135 Abs.1 Nr.1)
  • Befreiungen (§ 135 Abs.2 InsO)
  • Mietverhältnisse (§ 135 Abs.3 InsO)

Beachten Sie auch das Online-Seminar COVInsAG (Teil2): Auswirkungen auf die Insolvenzanfechtung und den Verfahrensablauf am 29.04.20.

DAV-Mitglieder profitieren!
Mitglieder eines örtlichen Anwaltvereins im DAV zahlen 90 € netto, Nichtmitglieder 110 € netto. Das Teilnahme-Zertifikat über 3 Stunden gemäß § 15 FAO geht Ihnen per Mail zu.

Spezielle Technik ist nicht notwendig. Den Ton können Sie wahlweise per Computer oder Telefon hören. Die Webinar-Software wird nur temporär geladen und muss nicht installiert werden.

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