Webinar: COVInsAG (Teil2): Auswirkungen auf die Insolvenzanfechtung und den Verfahrensablauf

Empfohlen als Fortbildung im Insolvenzrecht über 3 Stunden gemäß §15 FAO
Am 25.03.2020 hat der Bundestag u.a. das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz beschlossen. Besonders betroffen ist das Recht der Insolvenzanfechtung, das bereits durch die Reform 2017 zahlreiche wichtige Änderungen erfahren hat. Was kann der Insolvenzverwalter überhaupt noch anfechten? Was muss beachtet werden, um sich vor späteren Insolvenzanfechtungen zu schützen? Das Seminar stellt die Änderungen systematisch vor und ordnet sie in den Kontext der komplexen Materie ein. Es schließt mit einem Überblick über wichtige Änderungen im Ablauf eines Insolvenzverfahrens – aus Sicht des Insolvenzrichters.
Dr. Andreas Schmidt, Richter beim Insolvenzgericht Hamburg und Herausgeber des demnächst in 8. Auflage erscheinenden „Hamburger Kommentars zum Insolvenzrecht“.
I. Insolvenzanfechtung
- Gläubigerbenachteiligung, § 2 COVInsAG
- Betroffene Konstellationen: Kongruente Deckungen
- Geschützte Inkongruenztatbestände
- Nicht betroffene Konstellationen
- § 2 COVInsAG im Lichte der Reform 2017
II. Verfahrensablauf
- Gläubigeranträge, § 3 COVInsAG
- Schriftliches Verfahren, § 5 Abs.2 InsO
- Auswirkungen auf die Privatinsolvenz (persönliche Beratung, § 305 Abs.1 Nr.1 InsO; Versagung der RSB, § 290 Abs.1 Nr.4 InsO)
Beachten Sie auch das Online-Seminar COVInsAG (Teil1): Auswirkungen auf Geschäftsführer, Gesellschafter und Kreditgeber am 24.04.20.
DAV-Mitglieder profitieren
Mitglieder eines örtlichen Anwaltvereins im DAV zahlen 90 € netto, Nichtmitglieder 110 € netto. Das Teilnahme-Zertifikat über 3 Stunden gemäß § 15 FAO geht Ihnen per Mail zu.
Spezielle Technik ist nicht notwendig. Den Ton können Sie wahlweise per Computer oder Telefon hören. Die Webinar-Software wird nur temporär geladen und muss nicht installiert werden.
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