Neu: Online-Scheidungformular mit scheidungsfix.de
gelesen: 5558 , heute: 110 , zuletzt: 9. September 2010
Welcher Scheidungsanwalt möchte nicht ein Formular zur Erfassung aller für die Scheidung relevanter Daten auf seiner Kanzlei-Homepage anbieten? Bisher war die sog. „Online-Scheidung“ sehr kompliziert und nur wenige Anwälte haben den Aufwand betrieben. Mit dem neuen Scheidungsformular von scheidungsfix.de wird das jetzt für jeden ganz einfach.
Wie der Online-Scheidungsantrag funktioniert, können Sie gerne an diesem Beispiel ausprobieren.
Als Anwalt können Sie Ihr Formular einfach mit dem folgenden Button auf Ihrer Kanzlei-Homepage verlinken. (Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne direkt an mich wenden.)
Natürlich erscheint der Link auch auf Ihrer Profilseite auf scheidungsfix.de (Beispiel).
Für Premium-Mitglieder auf scheidungsfix.de steht der Online-Scheidungsantrag ab sofort zur Verfügung. Zur Registrierung als Rechtsanwalt auf scheidungsfix.de geht es hier.
Schlagwörter: Online-Scheidung
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Praktiker-Seminare: Warum ignoriert mich Google?
gelesen: 4746 , heute: 109 , zuletzt: 9. September 2010
Wegen der großen Nachfrage setzen wir unsere Veranstaltungsreihe „Warum ignoriert mich Google? Mehr Mandate über das Internet“ fort. Wir zeigen, worauf es bei der Akquise neuer Mandate via Internet ankommt und geben praktische Tipps, die sofort und teilweise sehr einfach umsetzbar sind. Schwerpunkte sind die Themen Suchmaschinen-Optimierung, Geld sparen beim Einsatz von Google AdWords und der effiziente Einsatz von Anwaltssuchdiensten.
Mit einer hin und wieder gepflegten Homepage und einem aktuell gehaltenen Blog bekommer er 30% der Neumandate über das Internet, verriet kürzlich der Kollege Werner Siebers in einem Kommentar hier im e.Consult-Blog (vgl. auch hier). Was muss man tun, um sich als Anwalt erfolgreich im Internet zu vermarkten?
Es genügt nicht, dass die Homepage gut aussieht, sondern sie muss auch so aufgebaut werden, dass sie von den Suchmaschinen gut gefunden wird. Sie lernen an Hand plastischer Beispiele, worauf sie bei der Optimierung Ihre Kanzlei-Homepage achten müssen. Auch ohne große Computerkenntnisse kann man eine Menge herausholen.
Viele Kanzleien geben bei der Internet-Werbung zu viel Geld aus. Wir zeigen Ihnen, wie Google AdWords funktioniert, wo die Fallstricke liegen und wie Sie mit möglichst geringem Einsatz möglichst viele Mandate erzielen.
Anwaltssuchdienste helfen Ihnen, gut im Internet gefunden zu werden. Wir geben Ihnen einen Überblick und zeigen, wie Sie die Online-Dienste ausreizen und das Optimum an neuen Mandaten herausholen.
Termine:
| Saarbrücken | 03.11.10, 14:00 bis 16:00 Uhr | e.Consult AG, Robert-Koch-Str. 18 |
| Frankfurt | 10.11.10, 14:00 bis 16:00 Uhr | wird noch bekannt gegeben |
| Stuttgart | 17.11.10, 14:00 bis 16:00 Uhr | wird noch bekannt gegeben |
Kosten:
90 €
60 € Vorzugspreis für e.Consult-Kunden
Jetzt anmelden: Schicken Sie einfach eine E-Mail mit dem Betreff “Warum ignoriert mich Google – Ort der Veranstaltung” an service@e-consult.de oder rufen Sie unsere nette Frau Roth an: 0681 950 82 80
Schnell – Schneller – Schadenmanager
gelesen: 4736 , heute: 110 , zuletzt: 9. September 2010
Rechtsschutzabwicklung
Zügig Klarheit zu bekommen, ob ein Rechtsschutzversicherer die Kosten übernimmt ist nicht nur für den Mandanten wichtig. Auch als Anwalt profitiert man davon, wenn die Rahmenbedingungen schnell geklärt sind.
Weiter optimiert wurden die Deckungsanfragen an die ARAG Rechtsschutzversicherung. Rechtsanwälte die über den e.Consult Schadenmanager senden erhalten eine garantierte Rückmeldung i.d.R innerhalb von 48 Stunden.
Probieren Sie es noch heute aus – die Rechtsschutzabwicklung ist für Anwälte komplett kostenlos.
Eine Neuegistrierung erfolgt hier.
Für alle, die bereits über eine e.Consult Kennung zum Thema Rechtsschutz verfügen (z.B. alle ADAC/AmaDe Teilnehmer) ist hier der Link zur Anmeldung mit den bestehenden Zugangsdaten.
Selbstverständlich können sie auch weiterhin zu vielen anderen Rechtsschutzversicherern optimal kommunizieren, z.B.:
ADAC, AdvoCard, Allianz, Allrecht, Auxilia, HUK-Coburg, NRV, R+V
Quirmbach und Partner: Jederzeit erreichbar
gelesen: 4764 , heute: 326 , zuletzt: 9. September 2010
Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Quirmbach und Partner, 26. August 2010
Jederzeit erreichbar: Die digitale WebAkte verbindet Anwalt und Mandant weltweit ohne Verzögerung

Wallmerod/Westerwald. Das Internet garantiert ständige Erreichbarkeit und Schnelligkeit – ein Vorteil den das Anwaltsbüro Quirmbach und Partner konsequent für seine Mandanten nutzt. Was vor noch nicht allzu langer Zeit wie Zukunftsmusik klang, ist bei Mandanten und Mitarbeitern des Anwaltsbüros Alltag: der Einsatz der digitalen WebAkte und die intensive und schnelle Kommunikation über das Internet und per Telefon.
22:00 Uhr in Deutschland. Herbert K. (Name geändert) möchte noch einmal bei seinem Anwalt vorbeischauen. Dazu muss er für keine Sekunde das Zimmer verlassen, er muss lediglich seinen Computer einschalten. Dank Internet und moderner Verschlüsselungstechnologie kann er seine digitale Akte rund um die Uhr von jedem Ort und von jedem PC aus abrufen. Herr K. sieht, dass die gegnerische Versicherung auf das letzte Schreiben des Anwalts geantwortet hat. Schnell stellt er noch zwei wichtige Unterlagen in seine Akte und bittet um Rückruf, weil er noch Fragen hat.
17:00 Uhr in Nova Scotia, Kanada. Rechtsanwalt Martin Quirmbach, der sich mit Fällen aus den Bereichen Arzthaftungsrecht und Personenschadensregulierung beschäftigt, sitzt an seinem Computer und sieht die E-Mail von Herrn K. Dank der Zeitverschiebung kann er sofort reagieren und Herrn K. anrufen. Der Anwalt bearbeitet seine Fälle digital. Die Post liest er in der WebAkte, seine Diktate speichert er direkt auf dem Server seiner Kanzlei in Deutschland, wo sie vom Sekretariat bearbeitet werden. Die Kommunikation über das Internet hat es ihm ermöglicht, sein persönliches Büro nach Kanada zu verlegen.
Die Vorteile dieser Arbeitsweise für die Mandanten sind offensichtlich.
Unabhängig von den Öffnungszeiten der Kanzlei, haben sie jederzeit Einblick in das aktuelle Geschehen. Es gibt für sie keinen Terminstress mehr, weil Anfahrt und die oft lästige Parkplatzsuche entfallen. Auch langes Warten im Wartezimmer gehört der Vergangenheit an. Über die WebAkte können die Mandanten jederzeit Kontakt mit ihrem Anwalt aufnehmen. Anwälte und Mitarbeiter der Kanzlei sind per Telefon, E-Mail, Chat oder Videokonferenz erreichbar. Diese schnelle und effiziente Kommunikation verkürzt die Bearbeitungszeiten erheblich.
Die zehn Anwälte des Anwaltsbüros Quirmbach und Partner nutzen die Möglichkeit größerer örtlicher Ungebundenheit und arbeiten auch mal von zu Hause aus, im Homeoffice. Da die Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet kommen, lernen sich Anwalt und Mandant in vielen Fällen zwar nicht persönlich kennen, arbeiten jedoch sehr eng zusammen.
„Ein persönlicher Besprechungstermin ist natürlich immer möglich“, sagt Rechtsanwalt Quirmbach, der regelmäßig in der Kanzlei in Wallmerod anzutreffen ist. „Allerdings ist das durch die WebAkte eben auch immer seltener nötig, weil man damit sehr einfach und effizient arbeiten kann.“
Auch Herr K. hat seinen Rechtsanwalt noch nie persönlich gesehen. „Zuerst war ich sehr skeptisch wegen dieser Arbeitsweise, aber die Kommunikation und das gesamte System funktionieren hervorragend“, sagt er. „Ich muss nicht auf Termine warten und bin immer auf dem Laufenden – das kannte ich so vorher nicht und es gibt mir ein gutes Gefühl.“
Kontakt:
Ulrike Fetz
Anwaltsbüro Quirmbach und Partner
Konrad-Adenauer-Str. 2a
56414 Wallmerod/Westerwald
Telefon: 06435 9640 0 • Fax: 06435 9640 24
E-Mail: presse@ihr-anwalt.com
Internet: www.ihr-anwalt.com
Über Quirmbach und Partner
Das Anwaltsbüro Quirmbach und Partner, gegründet 1983 von Martin Quirmbach in Wallmerod/Westerwald und auf mittlerweile 30 Mitarbeiter angewachsen, ist spezialisiert auf Arzthaftungsrecht und Personenschadenregulierung. Die zehn Anwälte der Kanzlei arbeiten bundesweit und vertreten ausschließlich die Patienten- bzw. Geschädigtenseite mit dem Ziel, den Mandanten zum angemessenen Ausgleich des erlittenen Schadens, zu finanzieller Sicherheit und damit auch zu einer persönlichen Genugtuung zu verhelfen.
“Unser Ansatz, die Vorgehensweise und das Ausnutzen modernster Technik sind (zumindest in Deutschland) einzigartig”, sagt der Kanzleigründer Martin Quirmbach. “Von jedem Punkt auf dieser Erde, einen Internetzugang vorausgesetzt, hat der Mandant Zugriff auf seine (Web)- Akte. Fragen und Anregungen werden sofort beantwortet bzw. erledigt. Datenbanken und modernste Software unterstützen die Schadensberechnung. Unser technischer Vorsprung ist der Vorteil des Mandanten: schnelle Klärung der Haftung, optimale Bezifferung aller Schadenspositionen, prompte Kommunikation und Durchsetzung der Ansprüche in kurzer Zeit.”
Neue Autoren im Schadenfixblog
gelesen: 5089 , heute: 108 , zuletzt: 9. September 2010
Mehr als 23.000 Besucher, interessierte Leser, potentielle Mandanten hatte der Schadenfixblog im letzten Monat. Dieser Erfolg ist den hochwertigen Beiträgen zu verdanken, die von engagierten Autoren eingestellt wurden .
Hier die Namen der neusten Autoren:
Wenn auch Sie Lust haben Schadenfix.de Blogautor zu werden und mehrere hundert Leser am Tag zu finden, melden Sie sich hier an.
Mehr Mandate mit schadenfix.de / Praktiker-Seminare – kostenlos
gelesen: 5794 , heute: 115 , zuletzt: 9. September 2010
schadenfix.de ist die Internet-Plattform der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht zur Generierung neuer verkehrsrechtlicher Mandate.
Die ersten beiden Jahre seit Bestehen der Plattform haben gezeigt, dass man als Anwalt mit einigen Tipps und Tricks die Ausbeute an neuen Mandaten deutlich steigern kann. Die ARGE Verkehrsrecht im DAV lädt ein zu einer Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Mehr Mandate mit schadenfix.de“.
Die Teilnehmer erhalten einen guten Überblick zum effizienten Einsatz der Plattform mit vielen Beispielen aus der Praxis, die sich sofort und größtenteils sehr einfach umsetzen lassen. Besondere Computerkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.
Für Mitglieder der ARGE Verkehrsrecht ist die Teilnahme kostenfrei.
Referenten:
Ralf Zosel, Experte für Internet-Marketing, e.Consult AG
Dominik Bach, Vorstand der e.Consult AG
Termine:
| Saarbrücken | 15.09.10, 14:00 bis 16:00 Uhr | e.Consult AG, Robert-Koch-Str. 18 |
| Hamburg | 22.09.10, 14:00 bis 16:00 Uhr | Hamburgischer Anwaltverein e.V., Sievekingplatz 1, Zi. B 200 |
| Köln | 28.09.10, 14:00 bis 16:00 Uhr | wird noch bekannt gegeben |
| Berlin | 29.09.10, 14:00 bis 16:00 Uhr | Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V., Littenstraße 11 |
Jetzt anmelden: Schicken Sie einfach eine E-Mail mit dem Betreff “Schadenfix – Ort der Veranstaltung” an service@e-consult.de oder rufen Sie unsere nette Frau Roth an: 0681 950 82 80
Aktuelle Bußgeldkataloge und eine Vorschau auf den Bußgeldkatalog 2011
gelesen: 5652 , heute: 115 , zuletzt: 9. September 2010
Neu: Die Rubrik Bußgeldkataloge im Schadenfixblog wurde erweitert. Neu ist eine Vorschau auf den Bußgeldkatalog 2011. Noch halten sich die Veränderungen in Grenzen. Aber alle Neuerungen werden eingepflegt, sobald die Neurungen offiziell beschlossen werden.
Den aktuellen Bußgeldkatalog 2011 werden Sie unter: http://www.schadenfixblog.de/bussgeldkatalog_2011.php finden.
tipp: Wie lösche ich aus RA-MICRO Akten in der WebAkte?
gelesen: 5990 , heute: 108 , zuletzt: 9. September 2010
Sie haben zwei Möglichkeiten
1. Löschen von Akten aus der WebAkte ohne Aktenablage in RA-MICRO
Sie möchten eine bestimmte Akte aus der WebAkte löschen aber in der E-Akte/DMS von RA Micro aber weiterhin vorhalten!
Dazu wechseln Sie in RA-Micro in die E-Akte bzw. DMS Archiv.
Dort wählen Sie den Menüpunkt “WebAkte/Zugriffsberechtigung”




In dem folgenden Fenster geben Sie das entsprechende Aktenzeichen ein.
Ihnen werden nun alle Zugriffsberechtigten Benutzer an dieser Akte angezeigt.

In der linken oberen Ecke des Fensters finden Sie einen Menüpunkt „Extras“.
Nach drücken dieses Buttons werden Ihnen zwei Alternativen angeboten: WebAkte anlegen bzw WebAkte löschen.
Bei Auswahl von ” WebAkte löschen” wird die Akte aus der WebAkte (online) entfernt, in der E-Akte bzw. DMS Archiv ist die Akte aber weiterhin vorhanden!
2. Löschen von Akten aus der WebAkte mit Aktenablage in RA-MICRO
Bei dieser Vorgehensweise werden die Akten in RA-Micro abgelegt und gleichzeitig aus der WebAkte
entfernt!
In diesem Fall müssen Sie nur darauf achten, dass bei der Durchführung der Ablage in
RA Micro in dem Menüpunkt „Ablageeinstellungen für Akte …“ das Feld
„Datenlöschung / WebAkte“ ausgewählt ist.

Damit werden die betreffenden Akten aus der WebAkte entfernt und in RA Micro abgelegt.
Sollten Sie noch Fragen haben, schreiben Sie einfach eine Mail an support@e-consult.de
RA Leister blogt bei schadenfix
gelesen: 5871 , heute: 107 , zuletzt: 9. September 2010
http://blog.w-rus.de/2010/08/10/ra-leister-blogt-bei-schadenfix/
RA Leister blogt bei schadenfix
ab sofort finden Sie interessante Informationen und Kommentare von RA Leister zum Verkehrsrecht unter www.schadenfixblog.de.
RA Leister, Fachanwalt für Arbeits- und Verkehrsrecht
Anwälte und Notare lehnen DE-Mail ab
gelesen: 6164 , heute: 112 , zuletzt: 9. September 2010
DAV und DNotV: Praxis kritisiert De-Mail
Berlin (DNotV/DAV). In einer gemeinsamen Erklärung haben der Deutsche Notarverein (DNotV) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) die geplanten Regelungen des De-Mail-Dienstes kritisiert. Anlässlich einer am 30. Juli 2010 im Bundesministerium des Innern vorgesehenen Anhörung weisen die beiden Organisationen auf zahlreiche rechtliche wie praktische Probleme, Auslassungen und Fehler des geplanten De-Mail-Gesetzes hin. Das Gesetz bringt nicht nur keinen Mehrwert für den Verbraucher, sondern birgt zahlreiche Gefahren. So können mit De-Mail etwa Rechnungen, Mahnungen, behördliche Schreiben und Bescheide zugestellt werden, ohne dass der Bürger hiervon konkret Kenntnis erlangt. Damit wird der Rechtsschutz gegen die Wirtschaft und die Verwaltung beschnitten.
„Es gibt keinen triftigen Grund, einen De-Mail-Dienst zu initialisieren. Mit der elektronischen Signatur ist eine Zustellung elektronischer Dokumente heute schon möglich“, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Deshalb könne auch nicht davon ausgegangen werden, dass deutsche Behörden tatsächlich einen Bedarf für diesen Dienst hätten. „In der Praxis läuft die E-Mail-Kommunikation heute schon problemlos“, so Ewer weiter.
„Es besteht immer noch ein Unterschied zwischen einem postalischen und einem elektronischen Briefkasten“, erläutert Notar Dr. Oliver Vossius, DNotV-Präsident. Den Nutzer erreichten auf elektronischem Wege jeden Tag eine Vielzahl gewünschter, aber auch – und dies ist entscheidend – unerwünschter Nachrichten. Diese muss er jeweils kontrollieren und dann auf ihre Relevanz hin überprüfen. „Dazu kommt noch die allgemein zu beobachtenden Zunahme nichts- oder zumindest wenigsagender persönlicher Kommunikation. All das führt zu einem Datenoverkill beim Nutzer“, führt Vossius weiter aus. Dies berge die Gefahr, dass wichtige E-Mails nicht erkannt und aus Versehen gelöscht oder schlicht übersehen werden.
Nach Ansicht beider Organisationen besteht die Gefahr, dass beispielsweise aus Versehen ein Bußgeldbescheid, eine Abrissverfügung oder ein Gerichtsurteil übersehen wird. Das kann dazu führen, dass Rechtsmittel dann nicht mehr möglich sind. Dem Bürger können so wichtige Nachrichten von Unternehmen und Behörden zugestellt werden, ohne dass er diese ausreichend von anderen E-Mails unterscheiden kann.
Die Juristen bemängeln zudem, dass der Gesetzentwurf nichts zu den Kosten des Dienstes für den Bürger sagt. Zu diesen Kosten gehören neben den Zahlungen an den De-Mail-Diensteanbieter auch die Kosten des Vorbehalts eines funktionierenden Rechners. De-Mail ist damit auch ein Versuch der Industrie, für die E-Mail Gebühren einzuführen wie beim Telefon.
Überdies kritisieren beide Verbände, dass – anders als beim Mobilfunk – der Nutzer beim Anbieterwechsel keinen Rechtsanspruch darauf hat, seine E-Mail-Adresse beizubehalten. Der Internetanbieter kann damit faktisch den Anbieterwechsel durch die Löschung der eventuell seit Jahren verwendeten De-Mail-Adresse erheblich behindern.
Zudem ist nach dem Entwurf die Identitätsfeststellung unklar und unsicher. Jeder Nutzer muss sich nach derzeitigem Stand lediglich einmal entsprechend den Anforderungen des Gesetzes anmelden, um die individualisierte E-Mail-Adresse dauerhaft nutzen zu können. Nachträgliche Änderungen wie z. B. durch Umzug, Heirat, aber auch durch Personalwechsel in Unternehmen haben keinerlei Einfluss auf die Nutzung der einmal gehaltenen Adresse. Dem Missbrauch wird damit Tür und Tor geöffnet.
Anders als beim Telefonbuch hat der Bürger schließlich auch keinen eindeutigen Anspruch darauf, dass seine persönlichen Daten geheim bleiben und nicht in E-Mail-Verzeichnisse eingetragen werden, ohne dass er Nachteile zu befürchten hat. Auf elektronische E-Mail-Adressbücher hat die Werbeindustrie jedoch nur gewartet.
Erstaunt äußern sich beide Verbände über das Gesetzgebungsverfahren. So hat der Gesetzgeber den interessierten Kreisen und Verbänden für die Stellungnahme nur drei Wochen Zeit eingeräumt, und das auch noch in der Ferienzeit. Dies ist umso verwunderlicher, da mit Diensteanbietern der De-Mail-Dienst in den letzten drei Jahren technisch eingehend getestet worden ist.
Im Gesetz fehlt auch ein Passus, nach dem weder eine staatliche Behörde noch ein Unternehmen mit Monopolcharakter (etwa ein Stromversorger) noch der Arbeitgeber eines Bürgers diesen zwingen kann, sich ein De-Mail-Konto zu besorgen.


