ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – WebAkte-Produktfamilie
§ 1 Geltungsbereich und Gegenstand
Diese Geschäftsbedingungen der
e.Consult AG
Neugrabenweg 1
66123 Saarbrücken
Vorstand: Dominik Bach-Michaelis
HRB 12245 (Amtsgericht Saarbrücken)
service@e-consult.de
gelten in Bezug auf die WebAkte-Produktfamilie, zu welcher insbesondere e.Consult AG WebAkte, e.sy Mobil-Assistent, GDV-Importmoduls sowie e.sy Office und e.sy Thing zählen. Diese Produkte der e.Consult AG ermöglichen die einfache und sichere Kommunikation zwischen Kunden der e.Consult AG (im folgenden Kunden genannt) und deren Kunden bzw. Kommunikationspartnern (nachfolgend Beteiligte genannt) über das Internet.
Im Übrigen sind hier stets Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint; aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird gelegentlich nur die männliche Form verwendet.
Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen e.Consult AG und ihren Kunden ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
Das Angebot der e.Consult AG wendet sich naturgemäß nur an Unternehmen bzw. Selbständige und nicht an Verbraucher.
Ein Vertrag zwischen e.Consult AG und dem Kunden kommt erst zustande, wenn e.Consult AG dies auf die Bestellung des Kunden hin bestätigt oder Leistungen im Hinblick darauf bereitstellt.
§ 2 Leistungen von e.Consult AG
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der aktuellen Beschreibung des jeweiligen Produktes und der Bestellung. e.Consult AG richtet Kunden den Zugang zur Nutzung der Produkte auf leistungsfähigen und sicheren Servern ein. Die für den Gebrauch des jeweiligen Produkts erforderliche Software verbleibt auf dem Server.
e.Consult AG räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung an dem jeweiligen Produkt ein.
e.Consult AG schuldet die durch eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselung gesicherte Datenübermittlung über das Internet sowie ggfs. das Zurverfügungstellen von Speicherplatz zur Nutzung im vereinbarten Umfang. Sie trifft hinsichtlich der eingestellten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Die Nutzung des Systems entbindet den Kunden nicht (auch nicht teilweise) von der evtl. Pflicht zum Anlegen von Handakten (z.B. § 50 Abs. 1 BRAO, § 66 StBerG, § 51b WPO).
e.Consult AG gewährleistet eine hohe Verfügbarkeit der von ihr eingesetzten Systeme, es können jedoch Einschränkungen oder Beeinträchtigungen entstehen, die von e.Consult AG nicht beeinflusst werden können, wie z. B. Störungen des Internet. Dies hat keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von e.Consult AG erbrachten Leistungen. Unvermeidbare Wartungsarbeiten werden möglichst dann vorgenommen, wenn mit Beeinträchtigungen am wenigsten zu rechnen ist (in der Regel nachts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr).
Der Kunde muss eigenverantwortlich (und auf eigene Kosten) für einen Internetzugang und alle hierzu benötigten technischen Vorrichtungen sorgen. e.Consult AG geschuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung von Kunden und Beteiligten zu dem von e.Consult AG betriebenen Übergabepunkt (z. B. „Anmeldung“, „Einloggen“).
Die Kommunikation über das System ist in der Regel schnell und zuverlässig; eine sofortige Zustellung wird von e.Consult AG gleichwohl nicht garantiert. e.Consult AG gewährleistet den Zugang einer Sendung beim Empfänger nur dann, wenn dies vom System ausdrücklich bestätigt wird; kommt es bei der Sendung auf den Zeitpunkt des Zugangs an, etwa bei einzuhaltenden Fristen, müssen sich Kunden oder Beteiligte im Zweifel beim Empfänger versichern, dass die Sendung rechtzeitig zugegangen ist.
§ 3 Datenschutz und berufliche Verschwiegenheit
e.Consult AG verarbeitet die von Seiten von Kunden bzw. Beteiligten übermittelten Daten ausschließlichim Rahmen von Weisungen des Kunden. Das Nähere hierzu regelt ein Auftragsverarbeitungsvertrag.
Soweit e.Consult AG als Dienstleister mitwirkt an der beruflichen Tätigkeit des Kunden, der einer beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegt, verpflichtet sich e.Consult AG auf Initiative des Kunden eine Vereinbarung zur beruflichen Verschwiegenheit mit diesem abzu-schließen.
§ 4 Datenverfügbarkeit
Die im Auftrag verarbeiteten Daten sind gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt. Die insoweit ergriffenen Maßnahmen dienen nicht dazu, vom Kunden etwa versehentlich gelöschte Daten wiederherzustellen. Ein Anspruch des Kunden auf Wiederherstellung von in seinem Verantwortungsbereich gelöschten oder veränderten Daten besteht nicht. Es obliegt dem Kunden, die übermittelten Daten zu sichern.
§ 5 Zugangsberechtigungen
Der Zugang des Kunden erfolgt grundsätzlich über Benutzernamen und Passwort (ggfs. auch Zwei-Faktor-Authentifizierung); die Zugangsdaten dürfen vom Kunden nur berechtigten Nutzern mitgeteilt werden und sind im Übrigen geheim zu halten.
Soweit der Kunde Beteiligte zur Kommunikation über vertragsgegenständliche Systeme einlädt und diesen einen Zugang eröffnet, obliegt es ihm, diese zum sicheren Umgang mit Zugangsdaten anzuhalten.
§ 6 Mitwirkungsleistungen des Kunden
Dem Kunden obliegt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen und dem von e.Consult AG definierten Datenübergabepunkt herzustellen. e.Consult AG ist berechtigt, den Datenübergabepunkt neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen zu ermöglichen.
§ 7 Sperrung / Löschen
Im Falle einer Sperrung wird der Zugang des Kunden und der von ihm autorisierten Beteiligten unterbunden und hierauf bei einem Anmeldeversuch hingewiesen. Bei einer Löschung werden hinterlegte Daten entfernt oder unkenntlich gemacht.
Wird von Dritten oder einer Behörde im Rahmen ihrer Aufgaben die Sperrung des Zugangs oder die Löschung von eingestellten Daten oder (auch einzelner) Dokumente verlangt, so ist e.Consult AG nach billigem Ermessen berechtigt, den Zugang zu sperren oder zu löschen.
Im Übrigen ist e.Consult AG zur Sperrung berechtigt, wenn
- der Kunde dies verlangt,
- dies zur Verhinderung eines drohenden Missbrauchs oder zur Abwehr eines Angriffs auf die Sicherheit des Systems erforderlich und geeignet erscheint,
- die Zugangsdaten dreimal falsch eingegeben wurden,
- der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet oder
- die Vertragszeit abgelaufen ist.
Die Sperrung wird aufgehoben, wenn der für die Sperrung vorliegende Grund entfallen ist.
e.Consult AG ist zur Löschung abgelegter Daten berechtigt, wenn
- die Vertragszeit abgelaufen ist,
- dies behördlich angeordnet wird,
- der Kunde dies verlangt,
- ein Dritter einen rechtskräftigen Anspruch hierauf hat oder
- aus sonstigem wichtigen Grund, wenn der Verbleib der Daten für e.Consult AG nicht zumutbar ist.
Eine Löschung soll im Zweifel erst erfolgen, wenn durch die Sperrung nicht der bezweckte Erfolg erreichbar ist; dem Kunden soll zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
§ 8 Vergütung
Der Kunde schuldet den sich aus dem vereinbarten Tarif ergebenden Preis zuzüglich aktuell gültiger Umsatzsteuer (Vergütung); die Nutzung im Rahmen eines Testangebots ist für den Kunden kostenfrei.
Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig. Die Rechnungserteilung erfolgt grundsätzlich elektronisch, auf Verlangen des Kunden und gegen angemessene Gebühr ausnahmsweise auch in Papierform.
Rechnungen sind mit Erhalt sofort fällig; erfolgt die Zahlung nicht binnen 10 Tagen, befindet sich der Kunde in Verzug. Für nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschriften hat der Kunde e.Consult AG die jeweils entstandenen Kosten zu erstatten.
e.Consult AG ist berechtigt, die Vergütung nach billigem Ermessen zu ändern, insbesondere, wenn veränderte Marktbedingungen, allgemeine Preissteigerungen oder eine Erhöhung der Umsatzsteuer dies gebieten. e.Consult AG wird den Kunden über Änderungen der Vergütung spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform informieren. Sollte eine Erhöhung im Laufe eines Kalenderjahres mehr als 5 % betragen, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Der Kunde schuldet die Vergütung auch für Zeiten, in denen der Zugang gesperrt war, es sei denn, der Kunde hat die Sperrung nicht zu vertreten.
§ 9 Vertragslaufzeit
Die Vertragszeit beginnt mit Eröffnung des Zugangs für den Kunden zu dem jeweiligen Produkt.
Sie endet bei Laufzeitverträgen mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit (von z. B. 12 oder 24 Monaten). Die Vertragslaufzeit verlängert sich bei diesen Verträgen um jeweils 12 Monate, wenn nicht eine der Parteien spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit der Verlängerung widerspricht, sofern nicht individuell Abweichendes vereinbart ist.
Sieht das Vertragsverhältnis die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung vor, endet es mit Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist.
Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund ist beiden Parteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund für e.Consult AG ist insbesondere Zahlungsverzug des Kunden in Höhe von mehr als einem monatlichen Entgelt. Im Falle der berechtigten außerordentlichen Kündigung durch e.Consult AG steht e.Consult AG ein Schadenersatzanspruch zu wegen entgangener Vergütungsansprüche (unter Berücksichtigung des Ersparten); als Schadensersatz bei Laufzeitverträgen vereinbaren die Vertragsparteien pauschal 50 % der vereinbarten festen monatlichen Vergütung bis zum Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Vertragslaufzeit, wobei es e.Consult AG unbenommen bleibt, einen nachweislich höheren Schaden geltend zu machen. Dem Kunden obliegt ggf. der Nachweis, dass e.Consult AG einen geringeren Schaden erlitten habe. Der Nachweis des Zugangs von Kündigung und Widerspruch obliegt dem jeweils Erklärenden.
Mit dem Ende der Vertragszeit – auch durch außerordentliche Kündigung wird der Zugang gesperrt. Sämtliche Daten und Dokumente werden spätestens 30 Tage nach Ablauf der Vertragszeit vollständig gelöscht, sofern sie nicht gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann die Löschung auch früher erfolgen.
§ 10 Mängelhaftung
Sind die von e.Consult AG erbrachten Leistungen mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist, haftet e.Consult AG gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel.
Es stellt keinen Mangel dar, wenn die Funktion des Internets oder der Datentransfer über das Internet gestört ist, ebenso wenig die etwaige Funktionsuntüchtigkeit des vom Kunden verwandten IT-Systems. Ebenso liegt kein Mangel vor, wenn das bezogene Produkt etwaigen speziellen und individuellen Anforderungen des Kunden nicht gerecht wird. Eine Störung des Zugangs ist nur als Mangel anzusehen, wenn die Entstörungsarbeiten nicht spätestens 6 Stunden nach Anzeige der Störung durch den Kunden begonnen werden und die Störung nicht binnen 48 Stunden nach ihrer Anzeige beseitigt ist. Der Kunde hat e.Consult AG Störungen oder Mängel unverzüglich anzuzeigen. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.
§ 11 Haftungsmaßstab und -begrenzung
e.Consult AG haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Ferner haftet e.Consult AG für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet e.Consult AG jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. e.Consult AG haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Änderung der Vertragsbedingungen
e.Consult AG ist berechtigt, diese Vertragsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses, wie Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, Laufzeit oder Kündigung, nicht berührt werden. Änderungen und Ergänzungen können insbesondere erfolgen zur Anpassung an tatsächliche und rechtliche Entwicklungen sowie zur Schließung von Regelungslücken. e.Consult AG wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Sie werden jeweils zum angegebenen Datum wirksam und gelten als genehmigt, wenn der Kunde den Vertrag nicht unter Wahrung der ordentlichen Kündigungsfrist kündigt. Hierauf wird bei der Ankündigung besonders hingewiesen.
§ 13 Schlussbestimmungen
Sollen von e.Consult AG Handlungen, wie z.B. die Sperrung oder Löschung, vorgenommen oder Auskünfte zum Vertragsverhältnis oder zum konkreten Produkt erteilt oder e.Consult AG gegenüber Erklärungen abgegeben werden, kann e.Consult AG einen eindeutigen Nachweis der Legitimation des Kunden hierfür verlangen.
Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform.
Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis und über die Wirksamkeit dieser Vereinbarung Saarbrücken vereinbart.
Stand 28. Oktober 2021