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Anwälte der Generation Y – selbstständig vs. angestellt

Vier von zehn Jura-Absolventen* entscheiden sich für den Anwaltsberuf. Dabei stellen sich junge Anwälte schon zu Beginn die Frage: „Wähle ich das Angestelltenverhältnis oder mache ich mich selbstständig?“. Während der älteren Generation die Selbstständigkeit oft noch zu riskant war, streben 44 % der Generation Y eben solche an. 
Wir haben das Für und Wider näher betrachtet und das Ergebnis in einer übersichtlichen Checkbox am Ende des Artikels zusammengefasst.   

*In diesem Text wird ausschließlich die männliche Form verwendet. Damit sind alle anderen Formen gleichermaßen mitgemeint.

Die Fakten 

Generation Y

Generation Y

 44 % streben Selbständigkeit an

Anwälte

25 % der jungen Anwälte sofort selbstständig

Ø Nach 8 Jahren

 2 von 3 Anwälten sind im Durchschnitt nach 8 Jahren selbstständig

Wie fühlen sich die Fakten im wahren Leben an? Wir haben zwei Beispiele für Dich herausgegriffen:

Anwältin – Maria – selbstständig

Maria ist eine junge Anwältin. Zuerst war sie 2 Jahre in einer mittelständigen Kanzlei in Braunschweig beschäftigt, bevor sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagte. Das Jura-Studium hatte sie nicht auf die Anwaltstätigkeit und schon gar nicht auf die Selbstständigkeit vorbereitet. Von ihrem Wissen aus dem Kanzleialltag in Braunschweig konnte Maria profitieren, dennoch musste sie sich mit diesen Punkten beschäftigen, bevor sie ihr Kanzleischild an die Tür hängen konnte:

  • Ein-Mann-Kanzlei oder Teamgründung (Rechtsform)
  • Rechtsgebiet und Gründungsort
  • Mein Geschäftsmodell 
  • Liquidität
  • Mandantenakquise
  • Betriebswirtschaftlichkeit
  • Beachtung der beruflichen Pflichten
  • Familiärer Rückhalt
  • Zukunftspläne

Nach einem Jahr waren die Vorbereitungen abgeschlossen, dann schloss Maria ihre Kanzleiräume auf. Da war erst mal niemand. Jedes Telefonat, die Fristenüberwachung und den Schriftverkehr managte sie alleine, bevor die Kanzlei so viel abwarf, dass sie sich einen qualifizierten Rechtsanwaltsfachangestellten leisten konnte.  

Maria liebt es, ihre eigenen Strukturen in der Kanzlei aufzubauen. Sie kann Entscheidungen treffen und durchziehen, ist aber auch in der Lage, falsch Getroffenes zu hinterfragen und einen Kurswechsel vorzunehmen. Menschenführung liegt ihr und Maria nimmt auch gerne Rat von erfahrenen Kollegen an. Sie netzwerkt gerne und hat Spaß daran, Mandanten zu akquirieren. Existenzängste plagen sie nicht und auch mit dem Haftungsrisiko im Nacken kann sie gut schlafen. 

Anwalt – Sven – angestellt 

Sven ist seit 3 Jahren in einer Kanzlei als Volljurist angestellt. Zu Beginn seiner Anwaltstätigkeit war er froh um einen Mentor, den er in seinem Chef gefunden hat, um die Herausforderungen des Anwaltsalltags zu meistern. Sven genießt die Vorteile des Angestelltenverhältnisses in vollen Zügen:

  • Geregeltes Einkommen auch während des Urlaubs
  • Überwiegend geregelte Arbeitszeiten
  • Sicherheit des Kündigungsschutzes
  • Absicherung im Krankheitsfall
  • Geringe Personalverantwortung
  • Keine unternehmerischen Aufgaben

Er mag das Sicherheitsgefühl als Arbeitnehmer. Da nimmt er gerne mal auch für ihn unverständliche Entscheidungen der Geschäftsführung hin. Vielleicht steigt er in ein paar Jahren als Miteigentümer in die Kanzlei ein. Aber erst einmal freut er sich auf die Geburt seiner Tochter; den Erziehungsurlaub von einem Jahr hat er schon beantragt. 

Freiberuflichkeit – Chancen und Risiken

Unser Tipp: 

Bevor Du den Schritt in die Selbstständigkeit wagst, prüfe Dich genau. Wirf einen realistischen Blick auf Deine Bedürfnisse. Welche Talente stecken in Dir? Welche Ängste und Schwächen hast Du? Wie sehen die Zukunftspläne aus? 

Wir haben für junge Anwälte diese Checkbox zum Download bereitgestellt, die Dir bei Deiner Entscheidungsfindung helfen kann. 

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