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Nutzungsbedingungen
für die Webanwendung der e.Consult AG
zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung am 24.06.2021

Anm.: Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen beziehen sich ausschließlich auf die Nutzung der Webanwendung der e.Consult AG. Voraussetzungen zur Ausübung von Aktionärsrechten auf anderem Wege bleiben hiervon unberührt.

  1. Vorbemerkung, Gültigkeit, Zugangsdaten

    Die e.Consult AG (nachfolgend „Gesellschaft“) stellt den Aktionären zur Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 24.06.2021 in Saarbrücken eine Webanwendung als Plattform für die elektronische Kommunikation zur Verfügung.
    Die Gesellschaft gestattet dem Aktionär, die Anwendung der Webanwendung unter Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen zu verwenden.
    Voraussetzung für eine Nutzung ist, dass der Aktionär sich innerhalb der Anmeldefrist (bis zum 18.06.2021) zur Hauptversammlung anmeldet. Nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung wird dem Aktionär ein personalisierter Internet-Link per E-Mail zugesendet, mit welchem er sich zusammen mit seinen Zugangsdaten, bestehend aus den persönlichen Daten des Aktionärs sowie der diesem Schreiben beigefügten persönlichen Prüfziffer ordnungsgemäß zur Hauptversammlung anmelden kann. Diese Prüfziffer finden Sie auf dem gesondert beigefügten farbigen Blatt (Anlage 1). Zusätzlich zu dem Internet-Link geht dem zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionär ein erläuternder Leitfaden zur Nutzung der Webanwendung zu.

  2. Nutzungsberechtigung

    Dem Nutzer (Aktionär, Bevollmächtigter) wird ein nicht exklusives, zeitlich und inhaltlich auf die Dauer der Durchführung der Hauptversammlung beschränktes, widerrufliches Nutzungsrecht für die Anwendung, erteilt. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, ohne vorherige Benachrichtigung den Zugang zur Anwendung und die Nutzung einseitig für diejenigen Nutzer zu sperren, soweit deren Verhalten den Nutzungsbedingungen widerspricht.

  3. Teilnahmebedingungen zur Hauptversammlung, Fristen

    Weitergehende Informationen zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Fristen zur Anmeldung und zur Vertretung der Stimmrechte erhalten die Aktionäre im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung.

  4. Nutzungshinweise

    Bei der Entgegennahme und Bearbeitung von Erklärungen des Aktionärs gegenüber der Gesellschaft im Rahmen der Anwendung geht die Gesellschaft davon aus, dass der/die Erklärende(n) (§ 126 b) BGB) zur Abgabe der Erklärung befugt ist/sind.

    Folgende Funktionen stehen den Aktionären in der Anwendung zur Verfügung:
  1. Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter
    s. Anlage 2 zu diesem Schreiben

  2. Erteilung einer Vollmacht an einen Dritten
    s. Anlage 3 zu diesem Schreiben

  3. Abgabe der Briefwahlstimme
    s. Anlage 4 zu diesem Schreiben

  4. Stellen von Fragen an die Gesellschaft

  5. Erklärung eines Widerspruchs zu Protokoll (während der Hauptversammlung)

Zu 1. Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter

Aktionäre können, ggf. unter Offenlegung ihres Namens im Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung, Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter zu den veröffentlichten Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung erteilen.

Fehlen einzelne Weisungen, gelten diese als Enthaltungen. Sollte es unter einem Tagesordnungspunkt zu Einzelabstimmungen über zusammengefasste Beschlussvorschläge kommen, gilt eine Weisung zu diesem Punkt jeweils entsprechend für die einzelnen Beschlussvorschläge.

Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine anderen Aufgaben in der Hauptversammlung wahr. Er nimmt weder Fragen von Aktionären oder ihrer Bevollmächtigten noch Widersprüche zu Protokoll entgegen.

Zu 2. Erteilung einer Vollmacht an einen Dritten

Aktionäre haben die Möglichkeit, sich in der Hauptversammlung durch einen Dritten vertreten zu lassen und die Daten des Bevollmächtigten, in der Regel Vor- und Nachname sowie Wohnort des Bevollmächtigen, in der Anwendung zu hinterlegen.

Die Nutzung der Anwendung durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Aktionär seinem Bevollmächtigten seine Zugangsdaten mitgeteilt hat.
Die Nutzung von Zugangsdaten durch einen Vertreter gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung.

Der Aktionär muss seinen Bevollmächtigten zuvor immer auf die Weitergabe seiner Daten und auf den Datenschutz bzw. die Datenschutzerklärung der Gesellschaft hinweisen.

Zu 3. Abgabe der Briefwahlstimme


Aktionäre können ihre Stimmen zu den veröffentlichten Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung auch durch Briefwahl abgeben. Bei der Briefwahl wird der Name des Aktionärs nicht im Teilnehmerverzeichnis ausgelegt. Fehlen Briefwahlstimmen bei einzelnen Tagesordnungspunkten, gelten diese als Enthaltungen. Sollte es unter einem Tagesordnungspunkt zu Einzelabstimmungen über zusammengefasste Beschlussvorschläge kommen, gilt eine abgegebene Stimme zu diesem Punkt jeweils entsprechend für die einzelnen Beschlussvorschläge.

Zu 4. Stellen von Fragen an die Gesellschaft


Aktionäre (oder ihre Bevollmächtigten), die sich ordnungsgemäß zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben, können in elektronischer Form bis zum 18.06.2021 Fragen an die Gesellschaft richten. Die Fragen sind per E-Mail an Frau Claudia Sahner (claudia.sahner@e-consult.de) zu adressieren. Die Fragen können von den anderen Aktionären oder ihrer Bevollmächtigten nicht eingesehen werden.

Die vorab und die in der Hauptversammlung gestellten Fragen werden ohne Nennung der Namen der Fragenstellenden beantwortet. Der Vorstand wird die Fragen gemäß dem „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-, und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen beantworten. Insbesondere können Fragen zusammengefasst und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen ausgewählt werden.

Zu 5. Erklärung eines Widerspruchs zu Protokoll (während der Hauptversammlung)

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die an der Abstimmung teilnehmen, können von Beginn bis zum Ende der Hauptversammlung Widerspruch zur Niederschrift gemäß § 245 Nr. 1 AktG, in Verbindung mit dem „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-, und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ gegen einen oder mehrere Beschlusspunkte der Hauptversammlung einlegen.

Ein Widerspruch kann mittels der Funktion „Handzeichen“ in der Webanwendung eingegeben werden.

  1. Verhaltenspflichten des Nutzers

    Die Nutzung der Anwendung ist ausschließlich unter der Maßgabe gestattet, dass der Nutzer die Anwendung ausschließlich für rechtmäßige Zwecke verwendet, insbesondere für solche, die mit dieser Nutzungsbedingungen im Einklang stehen. Jeder Nutzer ist verpflichtet, die zum Zwecke des Zugangs erhaltenen Daten geheim zu halten. Nach Erhalt der Zugangsdaten ist der Nutzer für die Geheimhaltung der Zugangsdaten, auch des von ihm vergebenen Passworts, verantwortlich. Daneben verpflichtet sich die Gesellschaft, sofern sie Zugriff auf die entsprechenden Daten hat, zur Einhaltung der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um personenbezogene Daten vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer verpflichtet sich, die Gesellschaft unverzüglich über jeden nicht autorisierten Zugriff zu jeglichen Diensten, anderen Zugangsdaten, Computersystemen oder Netzwerken, die mit einem Server der Gesellschaft bzw. der von ihr eingesetzten Dienstleister verbunden sind, oder zu anderen Diensten, unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt. Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer daraus entstehen, dass unbefugte Dritte den Zugang oder das Passwort des Nutzers mit oder ohne Kenntnis des Nutzers nutzen, soweit alleine der Nutzer dies zu vertreten hat. Es besteht die Möglichkeit, dass der Nutzer für Verluste, die der Gesellschaft oder Dritten aufgrund der Nutzung des Zugangs oder des Passwortes durch einen unbefugten Dritten entstehen, haftbar gemacht werden kann. Es ist dem Nutzer nicht gestattet, den Zugang eines Dritten ohne dessen Erlaubnis zu nutzen.

  2. Gewährleistung

    Die von der Gesellschaft zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit ihrer Anwendung und der Datensicherheit getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen den zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Nutzungsbedingungen aktuellen Standards. Die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit des Internetangebots können nach dem heutigen Stand der Technik jedoch Schwankungen und Störungen unterworfen sein. Die Gesellschaft hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit des Telekommunikationsnetzes und der in Anspruch genommenen Internetdienste und Netzelemente Dritter. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistung und Haftung für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit des Telekommunikationsnetzes, der in Anspruch genommenen Internetdienste und Netzelemente Dritter sowie für den jederzeitigen Zugang zu unserem Internetangebot übernehmen. Ferner übernimmt die Gesellschaft keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für die Anwendung eingesetzten Hard- und Software, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Sofern Sicherheitserwägungen es zwingend erforderlich erscheinen lassen, behalten wir uns vor, unsere Anwendung ohne weitere Ankündigung zu unterbrechen oder einzustellen.

  3. Haftungsausschluss

    Die Gesellschaft haftet unbeschränkt nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführte Schäden.
    Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Vertragspflichten deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Nutzer in besonderem Maße vertrauen durfte, haftet die Gesellschaft auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit.

    Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren; im Übrigen ist eine Haftung der Gesellschaft in den Fällen leicht fahrlässigen Handelns vollständig ausgeschlossen.

  4. Eigentum

    Über die in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte werden dem Nutzer keine weitergehenden Rechte gleich welcher Art an den in der Anwendung enthaltenen Inhalten erteilt. Sämtliche Eigentumsrechte an gewerblichen Schutzrechten wie Marken, Unternehmenskennzeichen, Patenten und Gebrauchsmustern als auch etwaige Urheberrechte verbleiben allein bei der Gesellschaft.
    Dem Nutzer ist es insbesondere nicht gestattet, die in der Anwendung enthaltenen Inhalte zu verändern, zu vervielfältigen und/oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, es ist ausdrücklich in der Anwendung vorgesehen.

  5. Änderung von Nutzungsbedingungen
    Sollten sich diese Nutzungsbedingungen ändern, wird die Gesellschaft die Nutzer vor einem erneuten Login in die Webanwendung schriftlich darüber informieren. Die geänderten Nutzungsbedingungen müssen von den Nutzern akzeptiert werden. Grundsätzlich gelten die Nutzungsbedingungen in der jeweiligen Fassung von Aktionären oder ihren Bevollmächtigten als von ihnen akzeptiert, wenn sich Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten in die Webanwendung einloggen.

  6. Datenschutz

    Die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten und der Schutz Ihrer Privatsphäre haben für uns oberste Priorität. Ihre Daten nutzen und speichern wir nur im Rahmen des geltenden Datenschutzrechts und allein zu den Zwecken, zu denen Sie uns diese zur Verfügung gestellt haben. Bitte beachten Sie hierzu unsere allgemeinen Datenschutzhinweise unter https://www.e-consult.de/datenschutz/ sowie ergänzend die speziellen Datenschutzhinweise zur Durchführung der Hauptversammlung 2021, welche Sie Ihrer Einladung entnehmen können.

  7. Sonstiges

    Der besseren Lesbarkeit wegen wird auf geschlechterspezifische Anreden verzichtet. Es sind jedoch alle Geschlechter (männlich, weiblich, divers) gleichermaßen angesprochen.

  8. Schlussbestimmungen

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Vorschriften und Grundsätze. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand aller Ansprüche im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist – soweit erlaubt – Saarbrücken.
    Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

    Fragen zu Inhalten der Hauptversammlung richten Sie bitte an:
    Frau Claudia Sahner:
    E-Mail: claudia.sahner@e-consult.de